Soll man die Leibrente mit oder ohne Rückgewähr abschliessen? Die Versicherer verkaufen lieber die Variante mit Rückgewähr, damit die Erben beim Tod des Versicherten nicht leer ausgehen. Der "Tages-Anzeiger" empfiehlt jedoch in der heutigen Ausgabe die Variante "Ohne". Dies aus steuerlichen Gründen. Der Fiskus verdient bei einer Leibrentenversicherung mit Rückgewähr erstens mit der Stempelsteuer von 2,5 Prozent, welche bei der Variante ohne Rückgewähr nicht geschuldet wird. Zweitens mit der Vermögenssteuer auf dem Rückkaufswert und schliesslich mit der Einkommenssteuer, welche auf dem Rückgewährskapital zu entrichten ist. All das geht schliesslich zu Lasten der Rendite. Der Vorschlag des "Tages-Anzeigers": "Statt dass man für beispielsweise 250 000 Franken eine Leibrente mit Rückgewähr kauft, zahlt man der Versicherung nur 230 000 Franken und schliesst stattdessen eine Leibrente ohne Rückgewähr ab. Die beiden Varianten werfen etwa gleich hohe Renten ab. Dafür bleiben bei der günstigeren Variante 20 000 Franken auf dem Konto. Bei einer durchschnittlichen Rendite von 2 Prozent sind in 20 Jahren knapp 30 000 Franken angespart. Somit werden die Erben auch bei der Variante ohne Rückgewähr nicht ganz leer ausgehen.
Es ist nicht ganz überraschend, dass die Vorsorgefonds 3a im ablaufenden Jahr Wertverluste hinnehmen müssen. Immerhin gibt es eine Ausnahme: Der Mixta-BVG Basic der Credit Suisse investiert in Obligationen, Hypotheken und Immobilien und erzielt daher auch im schwarzen Jahr 2008 eine positive Rendite.
Nun ist es klar: Der Mindestumwandlungssatz in der beruflichen Vorsorge wird nicht schon per 2011, sondern erst per 2015 auf 6,4 Prozent gesenkt. Ständerat und Nationalrat haben sich darauf geeinigt. Wie aber die BZ schreibt, wird mit dieser Diskussion am Ziel vorbei geschossen. Den Vorsorgeeinrichtungen ist es freigestellt, auf dem obligatorischen und überobligatorischen Teil unterschiedliche Umwandlungssätze anzuwenden. Erscheint der gesetzliche Umwandlungssatz auf dem obligatorischen Teil zu hoch, wird ganz einfach der Umwandlungssatz auf dem überobligatorischen Teil gesenkt. „Das Ziel sollte deshalb sein“, schreibt die BZ in der heutigen Ausgabe, „einen einheitlichen Mindestumwandlungssatz zu bestimmen, gültig für das obligatorische wie auch für das überobligatorische Kapital. Alles andere ist Geplänkel und verlorene Zeit“.
Sachen gibt’s: Da klagte doch tatsächlich einer seine Pensionskasse an, weil sie ihm einen Vorbezug für Wohneigentum gewährte. Eigentlich müsste es umgekehrt sein: Man klagt, weil einem der Vorbezug verweigert wird. Doch im konkreten Fall handelte es sich um einen arbeitsunfähigen Mann. Und so hatte das Bundesgericht zu entscheiden, ob auch erwerbsunfähige Leute von der Möglichkeit Gebrauch machen können, Vorsorgegelder für die Wohneigentumsfinanzierung vorzubeziehen. Die höchsten Richter befanden: „Ja, man kann“. Erst wenn der Anspruch auf Invaliditätsleistungen entsteht, ist der Vorbezug nicht mehr möglich. Im Fachchinesisch heisst das: Erst wenn man vom Freizügigkeitsfall zum Vorsorgefall mutiert, erlischt die Möglichkeit des Vorbezugs. Für den Kläger ist das insofern ärgerlich, weil seine Invaliditätsrente wegen des Vorbezugs um 700 Franken niedriger ausfällt.
„Weihnachtszeit ist Vorsorgezeit“, schreibt CASH. Will heissen, man soll noch schleunigst vom steuerbegünstigten Sparen 3a profitieren und – wenn möglich – den Maximalbetrag von 6’365 Franken aufs Konto 3a überweisen. Selbständig Erwerbende können gar bis 31’824 Franken oder maximal 20 Prozent des Reineinkommens aufs Konto 3a zahlen und vom steuerbaren Einkommen in Abzug bringen. Wer jedoch sein Vorsorgegeld in Anlagefonds anlegte, wird über diesen Tipp womöglich keine Freude haben. Sie liegen heute brutal im Minus. Der Swisscanto BVG-Oeko3 – bisher ein Star unter den Vorsorgefonds – verzeichnet im laufenden Jahr eine Minus-Rendite von 19,2 Prozent. Die logische Folgerung heisst daher: Jetzt erst recht. Kaufe in der Baisse; verkaufe in der Hausse. Diese Binsenwahrheit gilt auch für Vorsorgefonds des Typs 3a.
Eine verblüffende Statistik publiziert die heutige NZZ. Dass der Dow Jones Industrial seit Anfang 2008 mehr als 40 Prozent an Wert eingebüsst hat, ist zwar weder erstaunlich noch überraschend. Erstaunlich, ja sogar erschreckend ist aber der Befund, dass der Dow, bereinigt um die Inflation, den unsichtbaren Feind der Anleger, nur noch knapp über dem Niveau von 1966 notiert. Amerikaner, die also vor 42 Jahren investiert haben, machten praktisch keinen Gewinn. Wir Schweizer hingegen, die ja bekanntlich in Franken rechnen, müssten überdies noch einen herben Währungsverlust in Kauf nehmen. Wie heisst es doch: Wer in Aktien investiert, müsse das Geld langfristig, also mindestens 10 Jahre liegen lassen können. Nach den NZZ-Zahlen müsste man wohl über 40 Jahre warten können. Da erinnere ich mich lieber John Maynard Keynes: "Langfristig sind wir alle tot".
Kennen Sie den? Der junge Chuck will reich werden. Er kauft einem Farmer ein Pferd ab. Er übergibt ihm seine ganzen 100 Dollar und dieser verspricht, ihm das Pferd am nächsten Tag zu liefern. Am nächsten Tag kommt der Farmer vorbei und teilt Chuck eine schlechte Nachricht mit: "Es tut mir leid, Kleiner, aber das Tier ist in der Nacht tot umgefallen." Meint Chuck: "Kein Problem. Gib mir einfach mein Geld zurück. "Geht nicht", eröffnet ihm der Farmer. "Ich habe das Geld gestern bereits für Dünger ausgegeben." Chuck überlegt kurz. "Na dann", fängt er an, "nehme ich das tote Biest trotzdem." "Wozu denn?" fragt der Farmer. "Ich will es verlosen", erklärt ihm Chuck. "Du kannst doch kein totes Pferd verlosen!", staunt der Farmer. Doch Chuck antwortet: "Kein Problem! Ich erzähl' einfach keinem, dass es schon tot ist…" Monate später laufen sich Chuck - fein in Anzug und schicken Schuhen - und der Farmer in der Stadt über den Weg. Fragt der Farmer: "Chuck! Wie lief es denn mit der Verlosung des Pferde-Kadavers?" "Spitze", erzählt ihm Chuck. "Ich habe über 500 Lose zu je 2 Dollar verkauft und meine ersten 1'000 Dollar Profit gemacht." "Ja... gab's denn keine Reklamationen?" "Doch - vom Gewinner", sagt Chuck. "Dem habe ich dann einfach seine 2 Dollar zurückgegeben." Heute verkauft Chuck strukturierte Finanzprodukte.
„Für Neuengagements ist es noch zu früh“, schreibt CASH in der heutigen Ausgabe. Laut Anastassios Frangulidis von der ZKB sei mit einer Bodenbildung nicht vor dem Frühjahr 2009 zu rechnen. Wir freuen uns, dass die ZKB uns dann exakt sagen wird, wann wir das Tal der Tränen hinter uns haben und wir uns mit Neuengagements eindecken können. Leider wird aber an der Börse nicht geläutet, wenn die Baisse in eine Hausse wechselt. Und die Erfahrung zeigt, dass es nur ganz wenigen gelingt, die tiefsten Kursstände zu erwischen. Sehr viele steigen dagegen erst dann auf den rollenden Börsenzug, wenn er schon mächtig an Fahrt gewonnen hat. Zu diesen gehören all jene, welche den Ratschlägen wie jene der ZKB Folge leisten.
Dass strukturierte Produkte zu teuer und eigentlich eine wenig verheissungsvolle Anlageklasse bilden, ist zumindest den Lesern dieser Plattform seit langem bekannt. Der Rat des Monats vom Juni 2007 lautete: "Hände weg". Diese Empfehlung galt den strukturierten Produkten. "Für die Banken ein Bombengeschäft, leider aber nur für die Banken. Auch der Manager von strukturierten Produkten kocht nur mit Wasser - und zwar mit trübem Wasser", schrieben wir damals. Nun ist spätestens seit dem Kollaps der US-Investmentbank Lehman Brothers den meisten klar geworden, wie riskant, überflüssig und teuer solche Produkte auch sind. Doch die Herausgeber lassen nicht locker: So hat die Deutsche Bank eine neue Produktekategorie mit dem Namen "DWS Go Safe" geschaffen, wie die NZZ schreibt. Solche Produkte sollen besonders sicher sein, da sie mit Staatsanleihen unterlegt sind. Doch diese strukturierten Produkte wären keine strukturierten Produkte, wenn sie nicht mit einem neuen Haken versehen wären. Die zusätzliche Sicherheit ist nämlich nicht gratis zu haben. Sie verursacht zusätzliche Gebühren von 0,5 bis 1 Prozentpunkten. Dabei sind ja die Strukkis schon heute viel zu teuer.
Die Steuerverwaltung des Kantons Bern gehört zu den Fortschrittlichsten, was die elektronische Erfassung der Steuerdaten betrifft. Man kann die Steuererklärung direkt via Internet ausfüllen. Hingegen in den meisten anderen Kantonen braucht man dazu eine CD-ROM. Nun lässt die Steuerbehörde keine Gelegenheit offen, den Steuerzahler zur Nutzung des Internets zu bewegen. Zum Beispiel mit einem Appell ans ökologische Gewissen: "Dank über 120'000 Steuerpflichtigen, die ihre Steuererklärung per Internet ausfüllen und auf die Wegleitung aus Papier verzichten, sparen wir jährlich mehr als 14 Tonnen Papier", schreibt die Steuerverwaltung in einem Mailversand. Die eingesparten Seiten für rund 100'000 Wegleitungen entsprechen der Papiermenge, die eine Fläche von 32 Fussballfelder bedecken würde.
Im Unterschied zu den 3a-Konti seien die Vorsorgefonds von den Marktturbulenzen nicht verschont geblieben. Auf lange Frist versprechen Wertschriften aber die bessere Rendite, schreibt die Handelszeitung. Was leider nicht heisst, dass die Renditen auch garantiert sind. Im Fünfjahresvergleich war die Rendite bei Fonds „mehrheitlich“ höher als beim Konto, aber eben auch nicht immer. Der BVG-Oeko-3 bringt es auf eine jährliche Durchschnittsrendite von 4,3 Prozent, derweil die UBS-Fonds gerademal 0,5 bis 0,6 Prozent abzuwerfen vermochten – also deutlich weniger als das Konto 3a. Wenn man aber bedenkt, dass wir von 2003 bis 2007 hervorragende Börsenjahre erlebten, sind das äusserst dürftige Ergebnisse. Zu erklären damit, dass für die Verwaltung dieser Fonds satte Management-Gebühren abgesahnt werden. Die Rechnung stimmt einmal mehr nur für die Banken. Der Kunde kann damit nicht zufrieden sein.
Rund zehn Prozent der Bevölkerung fühlen sich zu gleichgeschlechtlichen Paaren hingezogen. Die Schweiz ermöglicht für dieses Bedürfnis seit 2007 die registrierte Partnerschaft. Also alles sehr einfach – nicht ganz. Bei heterosexuellen Paaren zahlt die Pensionskasse auch, wenn zwei getrennte Wohnorte vorliegen. Die Diskriminierung von gleichgeschlechtlichten Paaren bleibt bestehen, da die Adaption von Kindern ausgeschlossen ist und eine eigentliche Ehe nicht eingegangen werden kann.
Das Bundesgericht hat jetzt ein Zeichen gesetzt und gleichgeschlechtlichen Paaren das gleiche Privileg ermöglicht, wie es heterosexuellen unverheirateten Paaren zusteht mit dem Anspruch an das Pensionskassenguthaben für den überlebenden Partner. (Urteil 9C_874/2007 vom 20.08.2008)
Der wirkliche Knüller ist jedoch, dass es dazu keinen gemeinsamen Wohnsitz mehr benötigt. Im vorliegenden Fall hatte die Verstorbene ihre Partnerin in einer letztwilligen Verfügung (Testament) zur Alleinerbin bestimmt. Beide Frauen hatten ihren eigenen Bekanntenkreis, ihre eigene Wohnung und finanzielle Unabhängigkeit. Aus Briefen, Fotos, Abdankungsrede, Zeugenaussagen von Freunden, Ärzten und Nachbarn etc. schloss das Gericht, dass die beiden von Dritten als Paar wahrge¬nommen werden.
Die Eltern und die Schwester versuchten auf dem Rechtsweg eine Auszahlung von der Freizügigkeitsstiftung zu erstreiten – es ging um eine stattliche Summe von CHF 200'000.--. Basel Stadt hat die Klage abgewiesen und das Bundesgericht hat jetzt zu Gunsten der überlebenden Partnerin entschieden.
Ich ziehe den Hut vor den beiden Gerichten, welche dieses Urteil so differenziert gefällt haben.
Die Initiative für ein flexibles Rentenalter, das am 30. November zur Abstimmung gelangt, will nicht nur eine ungekürzte Rente für Personen ab 62 Jahren. Sie will ebenfalls, dass diese Rentenbezüger keiner Erwerbstätigkeit mehr nachgehen können. Dies scheint aber nicht unbedingt im Sinne der Eidgenossen zu sein. Gemäss einer Umfrage des Personaldienstleisters Kelly Services wollen 51 Prozent der in der Schweiz befragten 2100 Personen auch nach der gesetzlichen Pensionierung weiterarbeiten. Sie möchten damit länger aktiv bleiben und ihre Ersparnisse für den Lebensabend erhöhen.
Läuft Ihre Hypothek Ende Jahr aus? Dann hat Ihre Bank mit Ihnen wohl schon Kontakt aufgenommen, um ein Angebot zu unterbreiten. Gemach: Die Zeit eilt nicht. Auf die Zinssenkung der Schweizerischen Nationalbank (SNB) von vergangener Woche könnte bald die nächste folgen. Darauf lässt eine Aussage von SNB-Präsident Jean-Pierre Roth schliessen: Die Währungshüter hätten Spielraum, um in Abstimmung mit anderen Notenbanken die Leitzinsen weiter zu senken, sagte er an der Jahrestagung des Internationalen Währungsfonds und der Weltbank in Washington. Die Zinssätze für Festhypotheken dürften also weiter sinken. Und wer sich schon heute entscheiden muss, wählt am besten eine Variable, um dann später bei tieferen Festhypotheken entsprechend zuzuschlagen.
Jede dritte Pensionskasse hat einen Deckungsgrad von weniger als 100 Prozent. Dies schätzt Michael Brandenberger von der Beratungsfirma Complementa. Noch Anfang Jahr waren die Verpflichtungen praktisch aller Kassen zu 100 Prozent durch Vermögenswerte gedeckt gewesen. Bis Ende September erhöhte sich der Anteil der Vorsorgeeinrichtungen in Unterdeckung auf 20 Prozent. Dennoch gibt es eine gute Nachricht: Laut Brandenberger haben nur wenige Kassen einen Deckungsgrad von weniger als 90 Prozent. Sinkt nämlich der Deckungsgrad unter diese magische Grenze von 90 Prozent, müssen Sanierungsmassnahmen ergriffen werden.
Die aktuelle Situation an den Weltbörsen kann nicht mehr rational erklärt werden. Spekulative Handlungen und die Gier haben grössere Schäden hinterlassen, als dies für möglich gehalten wird. Nun herrscht vielerorts blanke Panik und die Resultate dieser Reaktionen sind unübersehbar.
Diese Situation lässt mich dennoch einigermassen gut schlafen, denn ich verzichte auf unberechenbare Produkte und der Finanzsektor ist in meinem Depot nur zu einem sehr kleinen Teil berücksichtigt. Für mich gehören strukturierte Produkte und Hedge Funds nicht ins Depot.
Was kann ich tun? Ich prüfe das Depot auf allfällige Risiken:
Was unternehme ich, wenn ein oben stehender Punkt Risiken beinhaltet?
Ein kleines Trostpflaster für Struki-Fans: Die Positionen mit strukturierten Produkten von Lehmann Brothers werden gemäss Präsident des Verbands für strukturierte Produkte teilweise übernommen (gemäss Interview im 10vor10).
Übereilte Verkäufe machen keinen Sinn. Deshalb warte ich nun, bis sich das Ganze wieder etwas beruhigt.
Ein Einfamilienhaus in Bern kostet nur halb so viel wie eines in der Goldküstengemeinde Zollikon. Gemäss den neusten Zahlen des Informations- und Ausbildungszentrum für Immobilien AG (IAZI) kostet ein Berner Stadthaus 950'000 Franken. In Zollikon hingegen kostet ein vergleichbarer Wohnraum 1,9 Millionen Franken. Warum sind die Preise in der Bundesstadt so viel tiefer als in Genf und Zürich? „Weil es keine internationalen Firmen und keinen internationalen Flughafen gibt“, sagt der Leiter des IAZI.
Damit sollten Sie leben können: 2008 wird für die Hedge Funds ein schlechtes Jahr werden. Fast zehn Jahre lang ging es für die Hedge-Fund-Branche steil bergauf. Sie stellte mit zweistelligen Jahresrenditen die anderen Anlageklassen in den Schatten. Wie nun aber Cash Daily schreibt, haben alternative Fonds seit Jahresbeginn im Schnitt 3,4 Prozent verloren. Hedge Funds sind undurchsichtige Vehikel, bei denen vor allem der Emittent Geld verdient. Wenn nun die Renditen dieser Vehikel sinken, wird uns das kühl lassen.
Im Frühling konnte die UBS die Zinssätze nicht genug hochschrauben: Zuerst auf den 28. März, dann auf den 15. April und schliesslich auf den 25. April 2008 erhöhte die UBS die Zinssätze für Kassenobligationen, ohne dass sich das Zinsniveau in dieser Zeitspanne signifikant verändert hätte. Keine Frage: Die UBS tat dies zur Imageaufbesserung. Ihr liefen die Kunden davon. Nun wurde aber die UBS von der Realität eingeholt. Das Zinsniveau sinkt, und die gebeutelte Grossbank muss erneut an den Kassenobli schrauben, diesmal in die andere Richtung. Die Zweijährige gibt’s am Morgen Mittwoch nur noch zu 2,75 statt zu 3 Prozent. Bei den längeren Laufzeiten wird der Zins um 0,125 Prozentpunkte gesenkt.
Sind die Aktienbörsen schon auf dem harten Boden gelandet oder gibt’s einen weiteren Kursrückgang? Und wann geht es wieder aufwärts? Beide Fragen sind obsolet. Die Antwort ist unbekannt. Deshalb sei hier der „Practicus“ von der Finanz + Wirtschaft zitiert, der heute alt bekannte, aber dennoch nicht immer befolgte Grundsätze wiederholt: „Entscheidend ist, dass die Anleger grundsätzlich investiert bleiben und es gar nicht erst mit dem heiklen Market Timing versuchen“. Denn nicht oft genug könne man wiederholen, so der Practicus: „Wer an der Börse die paar wenigen entscheidenden Tage verpasst und genau dann nicht oder ungenügend in Aktien investiert ist, wenn die Post abgeht, erleidet einen Performance-Rückstand, der nicht mehr aufzuholen ist.
Wenn die Aktienkurse tauchen, sollte man Aktien kaufen. Frei nach dem Motto: Kaufe in der Baisse; verkaufe in der Hausse. Doch der Anleger tickt anders. Wenn es harzt an der Börse, trennt sich der Anleger von seinen Aktien und flieht in sichere Werte wie Gold. Das zeigen auch die aktuellen Zahlen von Lipper Fundresearch. Im Juli wurden 1,9 Milliarden Franken aus dem Schweizer Fondsmarkt abgezogen. Dafür erfreut sich der Gold-ETF der Zürcher Kantonalbank (ZKB) grosser Nachfrage, wie „Cash Daily“ schreibt. „Wir haben vor allem Anfang Juli eine Flucht in Gold beobachtet“, sagt Franz Görres vom Fondsvertrieb der ZKB.
Hoppla, nun scheint es auch Europa zu erwischen. UBS-Chefökonom Klaus Wellershoff erwartet für Westeuropa eine „deutliche Konjunkturabkühlung“. Immerhin spendet er auch Trost: „Eine nachhaltige Rezession ist nicht zur erwarten“. Wie nicht anders zu erwarten, steht auch in der Schweiz nach einer langen Phase überdurchschnittlich hoher Wachstumsraten eine deutliche Konjunkturverlangsamung an. Was die USA betrifft, so haben starke Zinssenkungen und Steuerrabatte ein Abgleiten in eine Rezession bisher verhindert. Nach Einschätzung der UBS-Ökonomen dürften diese Massnahmen in der zweiten Jahreshälfte verpuffen. Die USA dürften somit nicht um eine Rezession herumkommen. Bleibt zu hoffen, dass die UBS mit dieser Einschätzung ebenso daneben greift wie damals mit der Einschätzung der Subprime-Hypotheken.
Wenn man einer Pensionskasse beitritt, muss man auch Fragen zur Gesundheit beantworten. Laut Bundesgericht darf man aber offenbar Krankheiten verschweigen. Es befand, dass der Gipser sein schweres Alkoholproblem nicht offenbaren musste, als er beim Eintritt in die Pensionskasse nach "Krankheiten" gefragt wurde. Nachdem die Zürcher Justiz die Beschwerde des Gipsers abgewiesen hatte, hat ihm das Bundesgericht nun Recht gegeben und die Rente auf jährlich 15 600 Franken erhöht.
Gemäss einer häufig geäusserten Einschätzung dürfte das Schlimmste der Subprime-Krise überstanden sein. Der Berufspessimist Robert Shiller ist anderer Meinung: „Die Subprime-Krise könnte erst der erste Akt einer langen und komplexen Tragödie sein“, schreibt der Yale-Professor in seinem neuen Buch „The Subprime Solution“. Shillers Wort hat Gewicht: Sowohl das Platzen der Internet- wie auch den Kollaps des US-Immobilienmarktes sagte er voraus. Und nun meint er, dass die unerbittliche Rückkoppelung, bei der die Probleme der USA auf den Rest der Welt übergriffen und von dort wieder in die USA zurückkehrten, noch nicht zu Ende sei.
Wann immer die Kurse sinken, steigt die Rendite der Dividenden. Denn die Höhe der Dividende nimmt in den meisten Fällen nicht im gleichen Tempo ab wie die Höhe des Aktienkurses. Die Citigroup empfiehlt daher, jetzt auf Aktien mit einer hohen Dividendenrendite zu setzen. Laut "Cash Daily" ist dennoch Vorsicht geboten. "Eine hohe Dividendenrendite kann auch ein negatives Signal sein", sagt Thomas Härter von Swisscanto. Es sei daher ratsam, den Blick nicht allein auf die Dividende, sondern auch auf das Gewinnwachstum zu richten. Dividendenrenditen von über 10 Prozent weisen derzeit die Finanzunternehmen Fortis und Intesa Sanpaolo aus. Der Versorger Enel und die Finanzkonzerne Credit Agricole, Deutsche Bank und Aegon bringen es auf über 8 Prozent.
Haben Sie auch der UBS den Rücken gekehrt? Falls ja, befinden Sie sich in bester Gesellschaft. 43 Prozent von über 2000 befragten Personen erklärten, sie hätten ihr Konto bei der Grossbank aufgelöst oder wollten dies noch tun. Dies ergab eine Umfrage von Cash-Online.
Wie das vierteljährlich veröffentlichte Hypotheken-Barometer des Internet-Vergleichsdienstes Comparis zeigt, weist die Zinskurve bei allen gängigen Hypothekarmodellen nach oben. Bei den festen Laufzeiten betrug der Zinsaufschlag gegenüber dem Vorquartal je nach Laufzeit zwischen 0,3 und 0,5 Prozentpunkten. Relativ teurer geworden sind bei den «Festen» vorab die Verträge mit kurzen Laufzeiten. Daraus folgt, dass die Zinskurve bei den Festhypotheken im 2. Quartal «flacher» geworden ist. Mit anderen Worten: Die Zinsdifferenz zwischen Darlehen mit kurzen bzw. langen Laufzeiten ist kleiner geworden.
Die Gelder in der zweiten Säule müssen nach strengen Richtlinien angelegt werden. Diese Anlagevorschriften werden in der Verordnung BVV2 umschrieben. Offensichtlich auf Druck der Banken sollen diese Richtlinien gelockert werden. Unter anderem soll eine neue Anlageklasse „Alternative Anlagen“ geschaffen werden. Für Hedge Funds, Rohstoffen und andere alternative Anlagen spricht, dass sie mit den Aktienmärkten nicht korrelieren. Auf der anderen Seite sind solche Anlagen undurchsichtig und häufig mit unberechenbaren Risiken verbunden. Der Bundesrat wird im Herbst darüber entscheiden. Hoffentlich beachtet er auch die Meinung der Pensionskassen. An einer Versammlung mit Pensionskassenverantwortlichen lehnten bei einer Spontanabstimmung zwei Drittel der rund 100 Teilnehmer die Neuerungen ab.
Im Zusammenhang mit der Subprime-Krise sind auch die Rating-Agenturen in ein schiefes Licht geraten. Wer zahlt diese angeblich neutralen Beobachter überhaupt? Es sind dies die Auftraggeber. “Es ist so, wie wenn die Qualität von Medikamenten allein von den Pharmafirmen und den prüfenden Kliniken abschliessend beurteilt würde, ohne dass eine unabhängige Zulassungsstelle auch noch ihr Urteil abgeben würde.“, schreibt ZKB-Analyst Marco Curti in der NZZ. Seine Lösung: bei öffentlich aufgelegten Anleihen eine Gebühr zu erheben, mit der die Ratings finanziert werden. Auftraggeber der Ratings müsste eine neu zu schaffende Aufsichtsbehörde sein, die diese Gelder treuhänderisch für die Investoren verwaltet und den ganzen Prozess kontrolliert. Curti wörtlich: „Es gibt keinen besseren Regulator als einen anspruchsvollen und zahlenden Kunden, der die Aufträge frei verteilen kann und der kritisch Rechenschaft über die gebotenen Leistungen verlangt.“
In den Medien wurde es als ein Erfolg gefeiert: Die Ergänzungsleistungen (EL) erlebten im Jahr 2007 die tiefste Zuwachsrate seit zehn Jahren. Es wurden an rund 256'600 Personen Leistungen ausgerichtet. Gegenüber dem Vorjahr hat dieser Bestand um 1.5 Prozent zugenommen. In einer Hochkonjunktur müsste man freilich annehmen, der Bestand der EL würde abnehmen, nicht leicht zunehmen.
Die Zahlen der Arbeitslosenversicherung sind beängstigend: jährliche Defizite von durchschnittlich 920 Millionen Franken; ein Schuldenberg von knapp 5 Milliarden Franken – und dies bei einer boomenden Wirtschaft und einer Arbeitslosigkeit von deutlich unter 3 Prozent. Da gibt es nur drei Möglichkeiten: Leistungen kürzen; Beiträge erhöhen oder beides zusammen. Der Bundesrat plädiert für diesen dritten Weg. Mit einer Erhöhung des Lohnbeitrages von 2,0 auf 2,2 Prozent sollen Mehreinnahmen von 486 Millionen Franken generiert werden. Auf der anderen Seite will der Bundesrat 533 Millionen Franken einsparen, indem der erneute Bezug von Arbeitslosengeldern erschwert, die Leistungsdauer von der Beitragszeit abhängig gemacht und die Wartezeit für Schulabgänger erhöht wird.
Wer spricht schon von Japan? Die Bank Sarasin. Sie sieht fünf Gründe, weshalb sich Engagements in japanische Aktien derzeit lohnen dürften: 1. Erste Anzeichen einer Stabilisierung in den USA liessen darauf hoffen, dass die Wende in den vorauslaufenden Indikatoren kurz bevor stehe. Historisch betrachtet lohne es sich immer dann auf japanische Aktien zu setzen, wenn die Wachstumsrate wieder ansteigt. 2. Die Heftigkeit der Gewinnrevisionen befinde sich bereits auf einem Niveau, welches auf eine bevorstehende Rezession schliessen lässt. 3. Der Aktienmarkt sei mit einem Kurs-Gewinn-Verhältnis 2008 von 15 attraktiv bewertet und weist eine der weltweit höchsten Risikoprämien auf. 4. Ein inflationäres Umfeld dürfte sich positiv auf den Aktienmarkt auswirken. 5. Das Interesse an Japan habe unter globalen Investoren in den letzten Wochen stark zugenommen. Aus Angst vor Inflation und auf der Suche nach einer inflationsgeschützten Anlage flüchten globale Investoren in den japanischen Aktienmarkt.
Die Preisunterschiede von Pensionskassen-Sammelstiftungen sind riesig. Für einen Handwerkerbetrieb kostet die Prämie bei der teuersten Sammelstiftung fast 3,5-mal mehr als bei der billigsten. Auch bei typischen Bürobetrieben beträgt der Preisunterschied zwischen günstigstem und teuerstem Anbieter 210 Prozent. Das zeigt eine Untersuchung, die die Beratungsunternehmung Weibel Hess & Partner im Auftrag der SonntagsZeitung, gestützt auf Offerten der Sammelstiftungen, durchgeführt hat. Interessant: Die Sammelstiftungen haben ihre Risiko- und Verwaltungskosten gegenüber dem Vorjahr um durchschnittlich 11 Prozent gesenkt. Laut „SonntagsZeitung“ beeindrucken die grossen Lebensversicherer mit durchschnittlich 20 Prozent tieferen Gesamtkosten gegenüber dem Vorjahr.
„Es heisst doch allenthalben, das Wertschriftensparen sei vor allem langfristig interessant“, schreibt die “Berner Zeitung“ in der heutigen Ausgabe. Die Vorsorgefonds vermögen diese These nicht zu bestätigen. Die durchschnittliche Jahresrendite jener 3a-Vorsorgefonds, welche seit über zehn Jahren auf dem Markt sind, bewegt sich zwischen 1 und 2,6 Prozent. Da vermögen selbst die mickrig verzinsten Konti 3a noch mitzuhalten. Der Trost: Die Fünfjahresperformance ist im Vergleich deutlich besser. Der Grund dieser enttäuschenden Ergebnisse liegt gemäss Berner Zeitung in den Kosten. Bei der UBS beträgt die pauschale Verwaltungskommission je nach Fonds zwischen 1,44 und 1,64 Prozent des verwalteten Vermögens. Erzielt der Fonds pro Jahr eine Rendite von 2 Prozent, verbleiben nach Abzug der Kosten nur noch 0,5 Prozent.
Vor Aktien mit hoher Dividende wird normalerweise gewarnt. Nur Unternehmen in gesättigten Märkten leisteten sich den Luxus, hohe Dividenden auszuschütten, heisst es etwa. Doch bei den Aktien im Dow Jones gilt eine andere Theorie: die Dogs-of-the-Dow-Theorie, wie die „Sonntags Zeitung“ erinnert. Die Hunde des Dow Jones Index sind jene Aktien, die ein „hundemiserables“ Jahr hinter sich haben. Diese zahlen im Verhältnis zum Kurs die höchsten Dividenden. Wer nun voll auf diese Titel setzt, wird im kommenden Jahr mit grosser Wahrscheinlichkeit zu den Gewinnern zählen: „Gemäss einer Studie konnten Anleger zwischen 1980 und 2002 mit dieser Strategie 51 Prozent mehr verdienen, als wenn sie zu gleichen Teilen alle Titel des Dow Jones gekauft hätten“, so die Sonntags-Zeitung. Der Begründe: Links liegen gelassene Aktie verfügen oft über ein Potenzial für Kurserholungen.
Wir zitieren unseren Beitrag vom 24. April 2008: „Was ist mit der UBS los? Die Grossbank, bekannt für eher schlechte Konditionen, erhöht die Zinssätze für Kassenobligationen ein weiteres Mal: Zuerst auf den 28. März, dann auf den 15. April und jetzt erneut per 28. April 2008.“ Heute können wir nun eine weitere Zinssatzanpassung vermelden: Die UBS erhöht die Kassenobli-Zinsen erneut. Keine Frage: Der UBS laufen die Kunden davon. Sie kann es sich nicht mehr leisten, unterdurchschnittliche Konditionen anzubieten. Mehr noch: Sie muss heute bei den Attraktiveren sein. Für achtjährige Kassenoblis zahlt die Grossbank neu 3,35 Prozent.
Der Mindestzins in der beruflichen Vorsorge müsste eigentlich die Marktsituation abbilden. Er tut dies nicht, weil der Bundesrat die Höhe des Mindestzinses fürs kommende Jahr festlegt, obschon er gar nicht weiss, wie im kommenden Jahr die Marktsituation aussehen wird. 2007 lag der Mindestzins bei 2,5 Prozent. 2008 müsste er aufgrund der Marktsituation tiefer sein, beträgt aber 2,75 Prozent. Und im nächsten Jahr? Der Entscheid fällt erst im Herbst. Der Bundesrat lässt sich von der BVG-Kommission beraten und diese will sich heute noch nicht festlegen.
(Noch) nicht im Fussball, aber bei den Pensionskassen ist die Schweiz Vize-Europameister. Gemäss einer Studie des Beratungsunternehmens Mercer liegt die berufliche Vorsorge der Schweiz mit einem Vermögen von 53300 Euro pro Einwohner auf dem zweiten Platz. Das Gesamtvermögen von rund 400 Milliarden Euro macht rund 107 Prozent des Bruttoinlandproduktes aus. Europäischer Spitzenreiter ist Dänemark.
Bei aktiv verwalteten Anlagefonds müssen die Anleger immer tiefer in die Tasche greifen. Gemäss der auf Fondsanalysen spezialisierten Firma Lipper hat sich die Total-Expense-Ratio (TER) für aktiv verwaltete Fonds von durchschnittlich 1,78 auf 1,88 Prozent erhöht. Dies im Zeitraum von 2002 bis 2007. Die TER umfasst sämtliche Kosten, die dem Fondsvermögen belastet werden, mit Ausnahme der Courtage. Die TER ist somit die wichtigste Kennziffer für Kostenvergleiche von Anlagefonds. Gemäss der NZZ von heute „scheinen die Gebührenerhöhungen eine gewagte Strategie zu sein“, zumal die börsenkotierten Anlagefonds (ETF) nicht nur punkto Performance, sondern auch in Bezug auf die Kosten immer interessanter werden. Bei den ETF ist nämlich die TER im gleichen Zeitraum von 0,49 auf 0.37 Prozent gefallen.
Der US-Dollar hat in den vergangenen fünf Jahren nur einen Trend verfolgt: den Abwärtstrend. Mitte April ist er gegenüber dem Euro auf unter 1.60 gefallen, gegenüber dem Franken auf unter einen Franken. Doch nach Einschätzung von Clariden Leu steht der Greenback vor der Trendwende. Vier Gründe sprechen für eine Erstarkung der US-Valuta: Erstens ist der Dollar aufgrund der Kaufkraftparitätstheorie günstig bewertet. Zweitens ist das Leistungsbilanzdefizit der USA im Abnehmen begriffen. Drittens verkleinert sich die Zinsdifferenz zwischen Europa und den USA. Und viertens wird auch die Wachstumsdifferenz dieser beiden Wirtschaftsräume abnehmen.
„Same procedure as every year! heisst es bei “Dinner for one”, einer Kultsendung, die an Silvester bei Vielen dazu gehört wie das Glas Champagner um Mitternacht. Same procedure as every year! heisst es auch alljährlich beim Ausfüllen der Steuererklärung." Diese Feststellung ist nicht neu, aber durchaus originell formuliert, weshalb wir sie hier aufgreifen. Sie stammt aus dem Newsletter „10 Minuten“ von der Steuerverwaltung des Kantons Bern. Mitte März 2008 ist der offizielle Termin zur Einreichung der Steuererklärung 2007 abgelaufen. Sollten Sie eine Fristverlängerung eingereicht haben, dann gilt sie für das von Ihnen beantragte Datum, doch spätestens bis zum 15. November 2008.
Wer einen Jahreslohn von 19890 Franken erzielt, ist obligatorisch der beruflichen Vorsorge zu unterstellen. Bei kürzerer Beschäftigung wird der Lohn auf ein Jahr hochgerechnet. Gilt das auch für Anstellungen von wenigen Wochen, Tagen oder Stunden? Nein, befand der Bundesrat: "Bei befristeten Anstellungen ist an einer minimalen Anstellungsdauer von drei Monaten als Voraussetzung für die Unterstellung unter die obligatorische berufliche Vorsorge festzuhalten". Der Bundesrat begründet diese Frist mit den verhältnismässig hohen Verwaltungskosten.
Es lohnt sich nicht, bei der Steuerverwaltung in der Schuld zu stehen. Aufgrund der Zinsentwicklung der vergangenen Monaten und der zu erwartenden Zinssatzerhöhungen hat der Regierungsrat des Kantons Bern den Zinssatz erhöht. Der Verzugszins bei fehlender und verspäteter Zahlung von Kantons-, Gemeinde- oder Kirchensteuern beträgt neu 4 Prozent. Der Vergütungszins auf in Rechnung gestellte und bezahlte, aber nicht geschuldete Steuern beträgt ebenfalls neu 4 statt 3.5 Prozent. Parallel dazu erhöht auch die Eidgenossenschaft die Zinssätze bei der direkten Bundessteuer auf 4 Prozent.
Was viele nicht wissen: Auch die Lebensversicherer bieten Hypotheken an – und das nicht nur für Versicherungskunden. Meistens haben sie günstigere Konditionen als die Banken, allerdings auch eine kleinere Palette. Eine, die das Hypothekengeschäft auch aktiv bewirbt, ist die Helvetia. Sie ist auch die einzige, welche Zinssatzerhöhungen nicht klammheimlich vornimmt, sondern offiziell verkündet. Sie wird per 1. September 2008 die bestehenden variablen Hypotheken von 3,25 auf neu 3.50 Prozent erhöhen. Für das Neugeschäft gilt ab sofort ein Zinssatz von 3.5 Prozent.
Möchten Sie auch mit Alter 62 ohne Rentenkürzung in Pension gehen können? Gut möglich, doch machen Sie die Rechnung ohne den Wirt. Der Wirt ist die aktive Bevölkerung, welche die AHV-Renten zu finanzieren hat. Ob sie zu zahlen bereit ist, wissen wir im kommenden Jahr, wenn die Volksinitiative „Für ein flexibles Rentenalter“ des Gewerkschaftsbundes zur Abstimmung kommt. Die Sozialkommission des Ständerats hat sich heute gegen die Initiative ausgesprochen – und wie. Neun sind dagegen, zwei dafür und ein Mitglied enthielt sich der Stimme. Pikantes Detail: In der Kommission sitzen – neben dem Präsidenten – zwei Sozialdemokraten und ein Grüner. Man rechne: Eines dieser drei Mitglieder enthielt sich der Stimme. Das heisst, es ist eigentlich dagegen, will aber die Genossen nicht vergraulen.
Das erste Quartal 2008 war für die autonomen Pensionskassen der Schweiz das schlechteste Quartal seit Nine-Eleven. Nur das dritte Quartal 2001 war noch schlechter. Gemäss dem Credit Suisse Pensionskassen Index, der heute in Zürich an einer Medienkonferenz vorgestellt wurde, liegt die durchschnittliche Minus-Performance bei 5,59 Prozent. Die Credit Suisse untersucht jeweils rund 100 Kassen mit einem Vermögen von rund 100 Milliarden Franken. Somit werden rund ein Viertel der betriebseigenen Pensionskassen erfasst. Der Index ist nicht kapitalgewichtet, sondern gleichgewichtet. Kapitalgewichtet wäre die Performance noch schlechter ausgefallen, denn die Kassen mit einem Vermögen von über 1 Milliarde Franken weisen insgesamt ein Minus von 6,08 Prozent aus. Der Credit Suisse Pensionskassen Index ist insofern interessant, als er reale Ergebnisse misst. Dies im Unterschied zum viel beachteten Pictet-Index, der fiktiv eine Anlagestrategie definiert und weder Cash noch Immobilien enthält.
„Auf die Finanzkrise folgt die Konjunkturkrise“. Dies schreibt „Cash Daily“ in der heutigen Ausgabe. Will heissen, dass man konjunktursensitive Aktien wie ABB oder Adecco derzeit eher meiden sollte. Als sicherer Wert in Zeiten einer Konjunkturflaute gelten defensive Aktien der Nahrungs- und Pharmaindustrie. Und weil es keine Regel ohne Ausnahmen gibt, sei auf folgendes hingewiesen: Novartis, nach Lehrbuch ein defensiver Titel, verlor seit Anfang Jahr fast 16 Prozent. Das ist schlechter als der Gesamtmarkt. Nestlé, ein anderer defensiver Titel, verlor dagegen nur 2 Prozent.
Was ist mit der UBS los? Die Grossbank, bekannt für eher schlechte Konditionen, erhöht die Zinssätze für Kassenobligationen ein weiteres Mal: Zuerst auf den 28. März, dann auf den 15. April und jetzt erneut per 28. April 2008. Mit dieser abermaligen Zinsanpassung befindet sich die UBS dort, wo sie sich selten befindet: bei den Attraktivsten.
Seit die französische Axa der Credit Suisse die Winterthur abkaufte, fällt der Schweizer Versicherer – der sich nun Axa Winterthur nennt – durch einige Dynamik auf. Aktuellstes Beispiel ist eine Online-Rechtsberatung, angeboten vom Rechtsschutzversicherer Winterthur-Arag. Unter www.MyRight.ch kann man sich beraten lassen und Musterverträge herunterladen. Getestet haben wir es nicht. Erfahrungsgemäss gibt es keine einfachen Rechtshändel. Und ohne Einsicht von schriftlichen Unterlagen ist es meist schwierig bis unmöglich, eine verbindliche Auskunft zu erteilen.
Was wir schon alle wissen, hat eine Studie der Uni Genf bestätigt: Der grossen Mehrheit der Rentnerinnen und Rentner geht es wirtschaftlich gut bis sehr gut. Hingegen sind ein Fünftel der Familien mit drei und mehr Kindern, rund 40 Prozent der allein erziehenden Frauen, ein Viertel der allein stehenden Frauen im Erwerbsalter und junge Invalide einem erhöhten Armutsrisiko ausgesetzt. Nun denkt das Bundesamt für Sozialversicherung laut darüber nach, von Rentnerinnen und Rentnern einen Solidaritätsbeitrag zu verlangen, um die Generationensolidarität nicht übermässig zu strapazieren. Was für eine Schnapsidee: Wenn man der Meinung ist, Familien sollten zu Lasten von Rentnern begünstigt werden, so lässt sich das ohne weiteres via Steuern korrigieren, ohne ein neues Gesetz zu schreiben und eine abermalige, komplizierte Umverteilung vorzunehmen.
Das lässt tief blicken: Auf den 28. März 2008 erhöhte die UBS die Zinssätze für Termingeldkonti und Kassenobligationen. Und heute, keine zwei Wochen später, erhöht sie die Zinsen erneut, ohne dass sich das generelle Zinsniveau entscheidend verändert hätte. Auch für die Vorsorgekonti der 2. Säule und der Säule 3a nimmt die UBS die längst fällige Anpassung vor. Als Marktleader offerierte die UBS generell schlechtere Konditionen als die Mitbewerber. Doch als Folge des in den USA angerichteten Desasters laufen ihr die Kunden weg. Da bleibt der gebeutelten Grossbank nichts anderes übrig, als mit besseren Konditionen aufzuwarten.
Jeder kennt die IV. Doch die meisten verstehen etwas Falsches darunter. Die Verwirrung ist mit dem irreführenden Namen zu begründen. Denn der Begriff Invaliditätsversicherung ist sachlich falsch. Die IV müsste Erwerbsunfähigkeitsversicherung heissen. Invalidität im herkömmlichen Sinne berechtigt noch nicht zu einer Rente. Nur wer ausserstande ist, einem Erwerb nachzugehen, hat Anspruch auf eine Rente der IV. Nun bringt die IV einen neuen Namen ins Spiel: Eingliederungsversicherung. Mit einer Sensibilisierungs- und Informationskampagne, die 1,5 Millionen Franken pro Jahr kosten wird, will sie den Wandel der Invalidenversicherung zur Eingliederungsversicherung unterstützen. Ein Namenswechsel ist nicht geplant. Das wäre jedoch das wichtigste, um einen wirklichen Gesinnungswandel herbeizuführen.
Die Versicherer möchten einen möglichst tiefen Umwandlungssatz in der beruflichen Vorsorge. Gewerkschaften und Sozialdemokraten möchten einen möglichst hohen. Er beträgt derzeit 7,05 Prozent für Männer und 7,1 Prozent für Frauen. Nun möchten die SVP-Nationalräte Ueli Maurer und Toni Bortoluzzi die Diskussion über den Umwandlungssatz gänzlich abbrechen, wie die Berner Zeitung in der heuten Ausgabe berichtet. Die beiden Nationalräte stellten für die heutige Sitzung der nationalrätlichen Sozialkommission den Antrag, den gesetzlichen Umwandlungssatz total zu streichen. Damit könnten Pensionskassen und Lebensversicherer die Rentenhöhe beliebig festlegen.
Anlagefonds sind häufig nichts mehr als Geldmaschinen für die Banken. Ihre Väter sind eher findige Marketingleute als bestandene Finanzexperten. So werden allerlei Produkte geschaffen, auf dass sie den Weg zum Kunden finden. Offensichtlich schluckt der Anleger nicht alles, was ihm hingeworfen wird. In solchen Fällen scheuen sich die Geldhäuser nicht, den geschmähten Anlagefonds halt wieder vom Markt zu nehmen, frei nach dem Motto: Trial and error. So geschehen auch mit dem Islam Fonds der Credit Suisse. Vor einem Jahr hat sie den Sicav One (Lux) Equity Al-Buraq aufgelegt. Und schon per Ende dieses Monats soll der nach Scharia-Richtlinien konzipierte Fonds liquidiert werden, wie „Cash Daily“ berichtet. Grund dafür sei, dass das Fondsvermögen durch die geringe Nachfrage zu niedrig war, um den Fonds kostendeckend zu verwalten.
Bekannt sind ETF als börsenkotierte Aktienfonds. Nachdem es praktisch auf jeden Börsenindex einen oder mehrere ETF gibt, kreieren die Finanzinstitute mehr und mehr ETF auf Obligationen. Der führende ETF-Anbieter Barclays Global Investors rechnet in den nächsten drei Jahren mit einem Anstieg des verwalteten Vermögens von Obligationen-ETF um mehr als 200 Prozent auf über 200 Milliarden Dollar (man könnte auch Franken sagen). Von allen weltweit gehandelten ETF waren Ende Januar 7,6 Prozent der Kategorie Obligationen-ETF zuzuordnen. ETF waren traditionell als Aktienprodukte konzipiert. So braucht es seine Zeit, bis Obligationen-ETF das Interesse der Investoren finden. Viele Banken scheinen für den Handel mit Obligationen-ETF noch keine optimale Methode definiert haben; sie sind nicht sicher, ob sie Teil des Aktienhandels oder des Obligationenhandels sein sollen.
Den Versicherungen wird nachgesagt, beim Schadenfall nichts unversucht zu lassen, um sich vor Schadenszahlungen zu drücken. Das gleiche darf man Pensionskassen unterstellen. Folgender Sachverhalt: Eine arbeitsunfähige Person löst das Arbeitsverhältnis auf, um eine selbständige Beratungstätigkeit aufzunehmen. Zu diesem Zweck verlangte sie von der Pensionskasse die Auszahlung des Kapitals. Bekanntlich kann man sich beim Gang in die Selbständigkeit das Freizügigkeitsguthaben auszahlen lassen. Die Pensionskasse hatte nichts gegen dieses Ansinnen. Dummerweise nahm sich der Versicherte nur zwei Tage später das Leben. Nun hätte natürlich sein Bruder als Universalerbe Anspruch auf das Kapital. Doch die Pensionskasse witterte Morgenluft und machte geltend, dass die versicherte Person ja arbeitsunfähig war und daher Anspruch auf eine Invalidenrente gehabt hätte. Damit sei der Vorsorgefall bereits eingetreten. Und wenn der Vorsorgefall bereits eingetreten sei, bestünde kein Anspruch auf das Freizügigkeitsguthaben. Nobis, sagten die Bundesrichter in Lausanne. Der Vorsorgefall Invalidität beginne nicht mit der zugrunde liegenden Arbeitsunfähigkeit, sondern mit dem Beginn des Anspruchs auf Invalidenleistungen. Und schliesslich war der Versicherte beim Zeitpunkt des Todes nicht mehr bei der Pensionskasse versichert. Sie musste daher zahlen. Der Bruder des Verstorben hat von den Richtern Recht bekommen.
Angesichts der Verwerfungen an den Finanzmärkten tönt das ja ganz ordentlich: Das reale Bruttoinlandprodukt ist im vierten Quartal 2007 im Vergleich zum Vorjahr um 3,6 Prozent gewachsen, immerhin der stärkste Anstieg seit dem dritten Quartal 2000. Mit einem Wachstum von 3,1 Prozent für das Gesamtjahr 2007 können wir das vierte Jahr in Folge mit einer Wachstumsrate von über 2 Prozent feiern. Und so soll es gleich weitergehen: Für das laufende Jahr ist mit einem Wachstum von 2,3 Prozent zu rechnen. Erst im kommenden Jahr, 2009, soll sich der Wirtschaftsmotor mit einem Wirtschaftswachstum von 1,4 Prozent leicht abkühlen.
Was die durchaus optimistischen Prognosen betrifft, gibt es dennoch einen Wermutstropen: Sie stammen von der UBS.
„In den nächsten Wochen ist mit Ankündigungen von weiteren Abschreibungen im Finanzsektor zu rechnen. Dies ist nicht der richtige Zeitpunkt, um Positionen aufzubauen,“ schreibt Clariden Leu in einem Kommentar. Es ist durchaus redlich, wenn Banken auch mal zur Vorsicht mahnen. Doch wo war der Mahnfinger der Banken im Juni vergangenen Jahres, als die Aktienbörsen weitweit auf Rekordständen notierten? Nur Glückspilzen gelingt es, beim absoluten Tiefstpunkt einzusteigen. Und wenn man weiss, dass nach der Trendwende die grössten Kurssprünge zu verzeichnen sind, so ist es gescheiter, nicht auf den Tiefstpunkt zu spekulieren, dafür aber bei der Trendwende dabei zu sein: „Kaufe in der Baisse, verkaufe in der Hausse“.
Wann immer die Aktienmärkte ins Trudeln geraten, warten die Medien nicht lange, um die Buchverluste der Schweizer Pensionskassen zu vermelden. So haben laut Tages-Anzeiger die Vorsorgestiftungen wegen der turbulenten Finanzmärkte in diesem Jahr rund 5 bis 10 Prozent ihres Vermögens verloren. Bei einem mutmasslichen Kapitalstock von 630 Milliarden Franken hätten sich damit über 30 Milliarden Franken in Luft aufgelöst. Wir fragen uns, ob die Medien gleich schnell sein werden, wenn die Aktienmärkte haussieren und sich das Vermögen der Pensionskassen ohne Zutun der Beitragszahler um Milliarden Franken erhöht. Übrigens: Die Medien sprechen jeweils von Verlusten. Ich schreibe bewusst von „Buchverlusten“.
Die Handelszeitung hat es als „Primeur“ verkauft und die anderen Gazetten haben nachgezogen: „Wer einen idealen Body-Mass-Index aufweist, zahlt bei Zurich tiefere Prämien“, hiess es damals. Wir haben die Meldung korrigiert und erklärt, dass die Mobi schon seit drei Jahren einen „BMI-Tarif“ kennt (siehe Aufgegriffen vom 20. Februar 2008). Nun hat der Tages-Anzeiger in der heutigen Ausgabe die risikoabhängigen Tarife nochmals thematisiert und die ursprüngliche Meldung der Handelszeitung süffisant korrigiert: „Auch die Zürich denkt darüber nach, die Prämienkalkulation auf den Body-Mass-Index abzustützen. Entgegen anderslautender Medienartikeln ist aber noch nichts entschieden, bestätigt Zürich-Sprecherin Sarah Soland.“
Die Invalidenversicherung hat im vergangenen Jahr 4 Prozent weniger Neurenten gesprochen als im Vorjahr. Der positive Trend bei der IV hat sich also auch im vergangenen Jahr fortgesetzt, ist aber erneut schwächer geworden. Das lässt darauf schliessen, dass die 4. IV-Revision ihre Wirkung nun voll entfaltet hat. Dafür gibt es bereits erste Anzeichen dafür, dass die 5. IV-Revision greift. Allein im ersten Monat seit Inkrafttreten waren bereits 200 Meldungen für die Früherfassung zu verzeichnen -ein grosser Teil davon stammte von den Versicherten selber.
Mehr und mehr Versicherungen belohnen Halter von umweltfreundlichen Autos mit Öko-Rabatten. Mit einem Hybrid-Auto kommt man je nach Versicherer in den Genuss eines Prämienrabattes von bis zu 25 Prozent. Doch aufgepasst: Wegen der enormen Preisunterschiede kann es vorkommen, dass eine Prämie mit Öko-Rabatt des Versicherers X höher ist als die Prämie ohne Öko-Rabatt des Versicherers Y. Dies zeigt eine Analyse des Internet-Vergleichdienstes Comparis. In einem ausgewählten Beispiel ist eine Versicherung mit Öko-Rabatt sogar die teuerste. Konkret: Ein Junglenker aus dem Kanton Jura zahlt für seinen Toyota Prius 1.5 16 V Hybrid bei der Helvetia eine Prämie von 3585 Franken, trotz Öko-Rabatt. Bei der Axa Winterthur erhält er keinen Öko-Rabatt, zahlt aber bloss 1915 Franken.
Die Fondsratingagentur Morningstar hat zum 18. Mal die "Fund Awards 2008 Switzerland" verliehen. Ausgezeichnet wurden jene Anlagefonds, die über einen längeren Zeitraum die beste Performance erzielten, selbstverständlich risikobereinigt. In 18 Kategorien wurden Preisen verliehen. Die Kategorien heissen etwa „Aktien Schweiz Standardwerte“, „Aktien Schweiz Nebenwerte“, „Aktien Schwellenländer“ oder „Unternehmensanleihen Euro“. Da interessiert natürlich, wie die beiden grössten Fondsanbieter der Schweiz abgeschnitten haben. Nun, unter den ersten drei Bestklassierten der 18 Kategorien ist die CS kein einziges Mal zu finden. Nicht viel besser die UBS: In der Kategorie „Anleihen Schweiz“ brachte sie es auf den zweiten Rang. Damit hat es sich. Fairerweise muss man allerdings sagen, dass der Bestklassierte eben dieser Kategorie, der Postsoleil 1, von der UBS gemanagt wird. Pictet, Sarasin, Swisscanto, Julius Bär oder Lombard Odier Darier Hentsch – alle haben sie besser abgeschnitten als die beiden Grossbanken. Kein Wunder, es sind dies eben Vermögensverwaltungsbanken. Alles ist relativ, wird sich die UBS sagen. Schliesslich wird mit den 18 Kategorien noch lange nicht das gesamte Spektrum abgedeckt. „Immobilien USA“ ist so ein Beispiel, welches unter den 18 Kategorien nicht zu finden ist. Hier könnte die UBS durchaus obenaus schwingen – wenn auch nicht in der Performance, so doch mindestens mit dem Exposure.
Beim jährlichen UBS-Anlass im Stadtberner Casino standen die Leute Schlange – Gott sei Dank, nur um den Mantel abzugeben und nicht um die Spargelder abzuziehen. Doch das Anstehen bei der Garderobe sollte sich lohnen: UBS-Chefökonom Klaus Wellershoff sprach in seinem Vortrag Klartext. Nicht über die Krise der UBS, sondern über die drohende Krise der Weltwirtschaft. „Was Sorgen macht, sind die grossen Ungleichgewichte, die zwischen den Wirtschaftsblöcken in den letzten Jahren entstanden sind“, sagte der deutschstämmige Wellershoff. Besonders augenfällig sei dies auf dem Devisenmarkt. Asiatische Länder und Rohstoffproduzenten hielten ihre Währungen künstlich tief. Das führe zu einem hohen Wirtschaftswachstum. Doch früher oder später werden die Preise ansteigen, das werde dann auch die künstlich tief gehaltenen Wechselkurse ansteigen lassen. Wellershoff wörtlich: „Die Risiken in der Weltwirtschaft sind in den vergangenen Monaten eher gewachsen, und wie Sie vielleicht gemerkt haben, sind die Entwicklungen an den Immobilienmärkten nur eine von mehreren grossen Sorgen, die uns plagen.“ Wellershoff Empfehlung: „Nutzen Sie die kommenden Wochen dazu, mit Ihrem Kundenberater über eine defensive Grundstrategie nachzudenken“.
Kommt sie, kommt sie nicht, kommt sie…. die Rede ist von der Rezession. Die meisten Auguren gehen nach wie vor davon aus, dass sich das Wirtschaftswachstum zwar verlangsamen wird, ohne jedoch in eine Rezession abzugleiten. Anders die Analysten der Bank Sarasin: "Höhere Energiepreise, weniger Arbeitsplätze und fallende Häuserpreise dämpfen den US-Konsum so stark, dass eine Rezession nun unausweichlich erscheint", schreiben sie in ihrem Newsletter. Die Bank Sarasin schätzt, dass in den USA die operativen Gewinne um 10 bis 20 Prozent einbrechen werden. Der Durchschnitt der Gewinnschätzungen liegt laut Sarasin um bis zu 30 Prozent zu hoch.
„Unser Ziel ist es, einfache Bankprodukte anbieten zu können – alleine oder im Verbund mit einem Partner.“ Dies sagte Philippe Egger Anfang Februar in einem Interview mit der Berner Zeitung. Was der Chef von Axa Winterthur damit meinen könnte, liest man in einer aktuellen Medienmitteilung. Danach lanciert Axa Winterthur mit dem „Twin Star“ eine fondsgebundene Lebensversicherung mit Garantie. Auf dem Schweizer Markt ist das nichts Neues. Neu ist lediglich, dass nun auch die ehemalige CS-Tochter solche Produkte im Angebot führt. Nochmals Philippe Egger: „Die frühere Winterthur hatte ihre Prioritäten in der Nichtlebens- und in der kollektiven Lebensversicherung, sprich Pensionskassen. Einzellebensversicherungen gehörten nicht zu den strategischen Erfolgspositionen. Die Axa hingegen setzt den Fokus auf umfassende finanzielle Sicherheit.“
Die Zinspolitik der Banken ist nicht immer nachzuvollziehen. Auf der Homepage der Bank Coop steht unter „Aktuelles“ folgendes zu lesen: „Die Bank Coop erhöht per 1. April 2008 diverse Zinssätze im Hypotheken-, Privat-, Spar- und Vorsorgesortiment. Die Zinssätze für bestehende variable Hypotheken und Baukredite werden per 1.04.2008 um 0.25-Prozentpunkte angehoben, für Neugeschäfte gilt die Anpassung ab sofort. Im Passivbereich finden Erhöhungen bis zu 0,5 Prozentpunkte statt.“ Schön und gut: Was aus dieser „News“ nicht hervorgeht: Sie stammt vom 27. Dezember 2007. Seither sind aber die langfristigen Zinsen gefallen, derweil die kurzfristigen Geldmarktzinsen stagnierten. Es braucht schon ein gerüttelt Mass an Kühnheit, bei derart volatilen Märkten Zinssatzerhöhungen auf drei Monate hinaus anzukündigen. Noch werden über fünf Wochen ins Land ziehen, ehe die Zinssatzerhöhung in Kraft tritt. Der Bank Coop ist zu wünschen, dass das Zinsniveau in dieser recht langen Zeit nicht weiter ins Rutschen kommt.
„Wer einen idealen Body-Mass-Index aufweist, zahlt bei Zurich tiefere Prämien. Die neue Risikoklasse ist das Resultat des verschärften Wettbewerbs“, schreibt die Handelszeitung in ihrer aktuellen Ausgabe. Und tut, als ob das etwas Neues wäre. Die Mobiliar bietet für ihre Risikotodesfallversicherungen schon seit drei Jahren einen sogenannten „BMI-Tarif“ an. Offiziell heisst der Tarif zwar „ Risk Preferred “. In der Branche spricht man jedoch vom „Body-Mass-Tarif“. So kennt die Mobiliar drei Tarife: Einen Raucher- einen Normal- und eben den „Risk Preferred“: Die Auserlesenen, die in den Genuss dieses speziell günstigen Tarifs kommen, haben nicht nur seit mindestens drei Jahren eine totale Tabakabstinenz an den Tag zu legen, sie müssen zusätzlich auch einen perfekten Body-Mass-Index von unter 26 aufweisen. Sie sollten ferner einer unbedenklichen beruflichen Tätigkeit nachgehen und dürfen keiner gefährlichen Sport- und Freizeitbeschäftigung frönen. „Es ist gewissermassen ein Tarif für Asketen und Athleten,” schrieb CASH am 16. November 2006.
Wann immer die Aktienkurse in den Keller sausen, erschallt der Ruf nach Dividendenperlen. Zum einen wird sich der Anleger Trost spenden, wenn bei fallenden Kursen zumindest eine attraktive Dividende ausgeschüttet wird. Zum anderen steigt natürlich die Dividendenrendite, wenn die Aktien günstiger werden. In Kenntnis dieser Zusammenhänge hat die Credit Suisse flugs eine Übersicht über Aktien mit einer überdurchschnittlichen Dividendenrendite publiziert. Spitzenreiter ist Georg Fischer: Bei einem Kurs von Fr. 491.50 resultiert eine Dividendenrendite von 4,8 Prozent. Derzeit liegt der Kurs noch tiefer; die Rendite damit noch höher. Swisscom rentiert bei einem Kurs von Fr. 412.50 immer noch stolze 4.4 Prozent. Die gleiche Rendite wird mit Swiss Re bei einem Kurs von Fr. 81 erzielt.
Zum Thema Umwandlungssatz in der beruflichen Vorsorge lassen die Versicherer punkto Deutlichkeit keine Wünsche offen. Sie fordern lauthals eine Senkung auf 6 Prozent – und dies mit deutlichen Worten. Offenbar ist nun aber zumindest in der Lautstärke dieser Forderung eine Wende zu erkennen. An der Jahresmedienkonferenz in Zürich schlug der Schweizerische Versicherungsverband SVV leisere Töne an als auch schon. Laut Berner Zeitung ist dies mit der politischen Stimmung zu erklären. „Es wird nicht überall verstanden, warum die gesamte Pensionskassenwelt am Gängelband der Versicherer marschieren soll. Mag ein tieferer Umwandlungssatz beim Vollversicherungsmodell berechtigt sein; für andere Pensionskassen ist er es nicht.“ schreibt die BZ. Die SP-Fraktion hat im März vergangenen Jahres eine Parlamentarische Initiative eingereicht, um die Vorsorgeeinrichtungen dazu zu verpflichten, direkt Eigentümer aller Aktiven zu sein. Das würde bedeuten, dass die Versicherer die Spargelder in die Vorsorgestiftung auslagern müssten. Dies wäre gleichzeitig das Ende des Vollversicherungsmodells und eine herbe Niederlage der Lebensversicherungsgesellschaften.
Nachdem die Nachfrage nach variablen Hypotheken im dritten Quartal 2007 markant gestiegen war, hat sie sich in den vergangenen drei Monaten konsolidiert: Jede fünfte nachgefragte Hypothek war auch im Schlussquartal 2007 eine variable Hypothek. Dies ist das Resultat des Hypotheken-Barometers des Internet-Vergleichsdiensts comparis.ch. Die Nachfrage nach Festhypotheken liegt aber immer noch bei 73 Prozent. Auffallend ist, dass die Kunden ihr Augenmerk bei den Festhypotheken vermehrt auf eine kürzere Laufzeit legen: Diese ist mit durchschnittlich 6 Jahren so tief wie seit zweieinhalb Jahren nicht mehr.
Die Verzinsung auf den Freizügigkeitskonti der 2. Säule ist noch lausiger als jene auf dem Konto 3a. Doch wie bei den 3a-Konti scheint nun auch bei den Freizügigkeitskonti Bewegung zu kommen. Die Liberty Freizügigkeitsstiftung mit Sitz in Schwyz erhöht die Zinsen für Freizügigkeitsguthaben per 1. März 2008 von 2 auf 2.3 Prozent. Damit hat die Stiftung ihren Zinssatz innert sechs Monaten um 0,8 Prozentpunkte erhöht. Nach eigenen Aussagen bleibt die Stiftung mit der Verzinsung der Freizügigkeitsguthaben in der „Poleposition“
"Wer angesichts der fallenden Börsen die Lust an Aktien verloren hat, kommt bei der Suche nach Alternativen schnell auf Anleihen in hochverzinsliche Währungen". Dies schreibt CASH Daily in ihrer heutigen Ausgabe. Der Tipp ist exemplarisch: Wenn die Aktien tauchen und günstiger werden, suchen die Medien nach Alternativen. Und wenn die Aktien auf Höchstständen notieren - wie im Juni vergangenen Jahren - suchen die Medien nach Gründen, weshalb es weiter nach oben gehen könnte. Das nennt man zyklisches Verhalten pur. Erfolgsversprechender ist aber ein anti-zyklisches Vorgehen. Je tiefer die Aktien fallen, desto interessanter werden sie.
Die Credit Suisse berechnet jeweils den viel beachteten Pensionskassen-Index. Nach ersten Berechnungen für das abgelaufene Jahr erzielten die Pensionskassen eine Rendite von knapp 2,1 Prozent. Vor allem das vierte Quartal schlägt mit einer Performance von minus 1 Prozent negativ zu Buche. Die gesetzliche Mindestrendite von 2,5 Prozent ist damit nicht erreicht worden. Mitte 2007 lag die Performance noch bei 3.3 Prozent.
Die Integration der Winterthur in den CS-Konzern hatte sich nicht bewährt. Man mochte daraus schliessen, dass zumindest in der Schweiz das Allfinanz-Konzept gescheitert sei. Nicht doch, scheint sich die Winterthur zu sagen, die vor einem Jahr von der französischen Axa einverleibt wurde. Sie hat bei der Eidgenössischen Bankenkommission eine eigene Banklizenz beantragt. «Wir prüfen, ob wir weitere Fonds kreieren und vertreiben oder ob wir einfache Bankprodukte anbieten sollen - im Alleingang oder im Verbund mit einem Partner», erklärt Sprecher Martin Läderach im „Tages-Anzeiger“. Klar sei jedoch, dass keine Bank mit eigenen Schaltern entstehen wird.
Nachdem die Nachfrage nach variablen Hypotheken im dritten Quartal 2007 markant gestiegen war, hat sie sich in den vergangenen drei Monaten konsolidiert: Jede fünfte nachgefragte Hypothek im Hypotheken-Barometer des Internet-Vergleichsdiensts Comparis war auch im Schlussquartal 2007 eine variable Hypothek. Die Nachfrage nach Festhypotheken liegt aber immer noch bei 73 Prozent. Auffallend ist, dass die Kunden ihr Augenmerk bei den Festhypotheken vermehrt auf eine kürzere Laufzeit legen: Diese ist mit durchschnittlich 6 Jahren so tief wie seit zweieinhalb Jahren nicht mehr.
Das Obligatorium in der beruflichen Vorsorge soll abgeschafft werden. Diese provokative These vertritt Ulrich Grete, der scheidende Präsident des AHV-Ausgleichsfonds. Grete möchte stattdessen die AHV ausbauen. Gewerkschaften und andere linke Kreise plädieren schon lange für eine stärkere AHV zu Lasten der beruflichen Vorsorge. Ob jedoch dadurch das Pensionskassenobligatorium gleich abgeschafft werden sollte, ist zumindest fraglich. Das 3-Säulen-System hat sich bewährt. Das Ausland beneidet uns um dieses System. So schreibt Hanspeter Konrad, Präsident des Pensionskassenverbandes Asip, in der NZZ: „Die freiwillige, weitergehende Vorsorge darf nicht in den Bereich der Selbstvorsorge verbannt werden. Das würde letztlich zu einer Entsolidarisierung des Systems führen und das Risiko einer – trotz Erhöhung der AHV-Renten – angemessenen Altersvorsorge vollumfänglich auf die Versicherten verlagern „
„Auch Steuerbeamte dürfen Fehler machen. Unerträglich ist es aber, wenn sie den Fehler nicht einsehen wollen. Und ein Skandal ist es, wenn auch die Einsprache wider besseres Wissen abgelehnt wird“. So zu lesen kurz vor Weihnachten in der BLICK-Kolumne „Chatelain rät“. Der Fall handelt von einer Frau aus Langenthal. Sie hatte korrekterweise den Abzug fürs Sparen 3a geltend gemacht. Der Veranlagungsbeamte verweigerte ihr den Abzug, weil sie im betreffenden Jahr arbeitslos und nicht erwerbstätig gewesen war. Was der Beamte offenbar nicht wusste: Auch Arbeitslose haben Anrecht auf den Steuerabzug für das Sparen 3a, sofern sie Arbeitslosentaggeld beziehen. Die Frau erhob Einsprache, welche ebenfalls abgelehnt wurde. Kein Wunder, denn im Kanton Bern werden Einsprachen von den gleichen Leuten behandelt, welche bereits die Verfügung machten. Erst nach Intervention des BLICK hat der Bereichsleiter Veranlagung ein Einsehen und schreibt der geprellten Steuerzahlerin: «Eine nochmalige Überprüfung des Anliegens hat ergeben, dass wir Ihnen (...) die geleisteten Beiträge von 6192 Franken in die gebundene Vorsorge irrtümlicherweise nicht gewährt haben.» Besonders peinlich für die Steuerbehörde des Kantons Bern ist der Schlusssatz in der BLICK-Kolumne: „Die Moral von der Geschichte: Glauben Sie dem BLICK, nicht den Steuerbeamten.“
Trotz guter Konjunktur und tiefer Arbeitslosigkeit braucht die Arbeitslosenversicherung neue Mittel. Der Bundesrat hat heute die Gesetzesrevision in die Vernehmlassung geschickt. Er plädiert für eine Erhöhung des Beitragssatzes von 2,0 auf 2,2 Prozent, was jährliche Mehreinnahmen von 460 Millionen Franken ergeben sollte. Laut Travail Suisse müsste aber der Beitragssatz auf mindestens 2,3 Prozent erhöht werden, um bei einer Annahme von durchschnittlich 125'000 Arbeitslosen einen weiteren Schuldenanstieg zu verhindern.
Das Bundesamt für Sozialversicherungen hat heute einen 56 Seiten starken "Bericht über die finanzielle Lage der Vorsorgeeinrichtungen und der Lebensversicherer in der beruflichen Vorsorge" veröffentlicht. Dazu nur ein paar Zahlen zum Ergebnis der Lebensversicherer, die bekanntlich über die berufliche Vorsorge nur jammern. Im Jahr 2006 hatten die 13 Lebensversicherungsgesellschaften für Todesfall- und Erwerbsunfähigkeitsversicherungen Risikoprämien von total 3,04 Milliarden Franken eingenommen und Versicherungsleistungen von nur 1,6 Milliarden Franken entrichtet. Das ergibt einen Schadensatz von 52,6 Prozent. Ein Schadensatz von unter 70 Prozent gilt in der Versicherungsbranche als sehr gut.
In der Schweiz sind 2769 Anlagefonds zum Vertrieb zugelassen – und fast jeden Tag kommen neue dazu. Damit die Neuen ihre Abnehmer finden, versprechen sie, besser zu sein als die Alten. Das Gegenteil scheint der Fall zu sein. E-Fundresearch hat in einer Studie die Performance verglichen. Die Fonds, die zwischen drei und fünf Jahre alt sind, verfehlten den Vergleichsindex um 1,5 Prozent pro Jahr. Die 10- bis 20-jährigen Fonds lagen 1,4 Prozent unter der Benchmark; die ältesten Fonds dagegen bloss um 0,6 Prozent. Laut „Cash Daily“ gibt es dazu zwei Erklärungen. Erstens sind die Kosten bei den älteren Fonds im Schnitt tiefer und zweitens können langfristig nur überdurchschnittliche Fonds überleben. Bei den Fonds ist es wie mit dem Wein – oder wie mit den Männern: je älter, desto besser.
Die Vertriebsorganisation AWD hat nicht den besten Ruf. Zwar sind die Verkaufsleute heute besser geschult als auch schon. Da sie aber allein auf Kommissionsbasis arbeiten, ist die Versuchung gross, das zu verkaufen, was hohe Kommissionen einträgt, und nicht das zu verkaufen, was dem Kunden den grössten Nutzen bringt. Und nun will also Swiss Life die Aktionäre von AWD auskaufen. Einen Imagegewinn wird der Schweizer Lebensversicherer damit kaum erzielen. Und der AWD verliert seinen besten Trumpf: die Unabhängigkeit. Wetten, dass der AWD künftig dem Kunden vor allem Swiss-Life-Produkte andrehen wird?
Der Schweizerische Versicherungsverband plädiert in seinem aktuellen Positionspapier einmal mehr für einen tieferen Umwandlungssatz in der beruflichen Vorsorge. Interessant, dass immer nur die Versicherer, nicht aber die unabhängigen Pensionskassen oder autonomen Sammelstiftungen für tiefere Renten kämpfen. Die Versicherer sind halt auf Gewinnmaximierung ausgerichtete Unternehmen, welche erst noch an der Börse kotiert sind. Da müssen üppige Margen erwirtschaftet werden. Ärgerlich nur, dass die gesamte Pensionskassen-Branche davon betroffen ist, wenn die Politik den Forderungen der Versicherungslobby nachgibt, obschon nur jeder fünfte Arbeitnehmer die berufliche Vorsorge bei einem Lebensversicherer versichert hat.
Die Experten der Credit Suisse finden den Schweizer Aktienmarkt nach wie vor attraktiv. Gleichzeitig empfehlen sie aber defensive Titel, was eigentlich ein Widerspruch ist. Defensive Aktien zeichnen sich dadurch aus, dass sie weniger von Konjunkturzyklen abhängig sind. Sie sind also dann zu empfehlen, wenn sich ein konjunktureller Rückgang abzeichnet. Die CS gibt sich nicht deshalb vorsichtig, weil sie eine Rezession befürchtet, sondern weil sie für die kommenden Monate weiterhin ausgeprägte Kursschwankungen erwartet. Sie empfiehlt Nestlé, Roche und Zürich.
Gute Nachricht aus dem Seco: Arbeitslose erhalten mehr Geld. Zum einen, weil der versicherte Lohn erhöht wird (siehe Aufgegriffen vom 7.11.), zum anderen aber auch, weil die Abzüge gesenkt werden. Arbeitslose Personen sind nämlich im Rahmen der beruflichen Vorsorge gegen die Risiken Tod und Invalidität versichert. Zu diesem Zweck wird ihnen vom versicherten Taggeld 1,1 % abgezogen. Nun wird ab dem 1. Januar 2008 der Beitragssatz auf 0,8 % gesenkt - dank der guten finanziellen Verfassung der Versicherung. Laut Seco können durch diese Massnahme 6 Mio. Franken eingespart werden. Die Arbeitslosen und der Arbeitslosenversicherungsfonds sparen damit je 3 Mio. Franken.
„Bald gibt es mehr als 120 Billigfonds“ schreibt „Cash Daily“ in ihrer aktuellen Ausgabe. Gemeint sind börsenkotierte Anlagefonds, besser bekannt unter dem Kürzel ETF. Bis Ende September sind weltweit 339 neue Exchange Traded Funds lanciert worden. Auch in der Schweiz nimmt das Angebot laufend zu. Vor einem war waren an der Schweizer Börse 61 ETF kotiert. Heute sind es bereits 114, zehn weitere sollten bis Ende Jahr noch hinzukommen.
Die Verzinsung der Säule-3a-Konti ist bekanntlich schäbig. Der K-Tipp sah sich daher veranlasst, die Petition "Faire Zinsen für alle" zu lancieren (siehe Aufgegriffen vom 17. Oktober 2007). Erste Erfolge sind bereits zu verzeichnen. Die Banken haben ihre Zinssätze auf dem Konto 3a zum Teil markant erhöht: die CS beispielsweise von 1,5 auf 2,125 Prozent. Erfolge verbucht auch der K-Tipp: Über 30'000 Unterschriften hat er nach eigenen Angaben bereits gesammelt. Die Unterschriftensammlung läuft noch bis Ende Jahr. Machen Sie mit!
Hände weg vor Familienunternehmen: Minderheitsaktionäre hätten dort nichts zu bestellen, bei Personalfragen werde auf den Verwandtschaftsgrad und nicht auf die Kompetenz abgestellt. Kurz: Familienunternehmen arbeiteten ineffizient. So in etwa der Tenor in Börsenkreisen. Ganz anders nun die Einschätzung von Clariden Leu: "Familienunternehmer führen ihr Unternehmen mit einer langfristigen Optik und lassen sich nicht durch kurzfristige Ereignisse bzw. Quartalsabschnitte jagen", schreiben die Banker in ihrem Newsletter. So würden Unternehmen in Familienbesitz von Anlegern nicht mehr als Nachteil empfunden. Sie wüssten, dass sich gerade die Aktien der familiengeführten Unternehmen besser entwickeln als andere. Die Banker wörtlich: "Der Mix aus Langfriststrategie, einer besseren Abstimmung von Management und Aktionärsinteressen sowie die Konzentration auf die Kernkompetenzen sind der wesentliche Kurstreiber bei diesen Werten". Bekannte Familienunternehmen sind BMW, H&M, Heineken, Holcim, L'Oréal, LVMH, Swatch.
Zuerst gab es gründe Fonds, dann ethische Fonds und dann beides zusammen, genannt Nachhaltigkeitsfonds. Doch nicht alles ist nachhaltig, was in Nachhaltigkeitsfonds daher kommt. So hat die Erklärung von Bern (EvB) und die Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) den Ratgeber „Saubere Renditen“ herausgegeben. Er liefert eine Marktübersicht, frei von kommerziellem Eigeninteresse.
Vaudoise verkündet voller Stolz, mit dem “Innovationspreis der Schweizer Assekuranz” ausgezeichnet worden zu sein. Innovativ sei das Engagement für die Umwelt. Der grösste Versicherer der Romandie hat nämlich die „grünen Tarife“ lanciert, mit denen sie die Verwendung umweltfreundlicher Fahrzeuge fördern will. Rabatte auf Haftpflicht- und Kaskoprämien werden nicht nur für Hybridfahrzeuge und solche mit Elektromotoren gewährt, sondern auch für Modelle der Energieeffizienz-Kategorie A. Die Vaudoise hat als erste Schweizer Versicherung eine solche Tarifpolitik eingeführt. Organisiert wird der Innovationswettbewerb vom Fachmagazin „Schweizer Versicherung“ und dem Verband der Schweizer Versicherungsbroker (SIBA). Da in der Schweiz die Anzahl der Versicherungen überblickbar ist, darf jede Gesellschaft damit rechnen, irgend mal ausgezeichnet zu werden.
Die Neuigkeit wurde zwar von der Arbeitslosenversicherung (ALV) schon im Juni kommuniziert, doch ausser NZZ und F+W hat sie niemand zur Kenntnis genommen. Also noch einmal: Auf den 1. Januar 2008 wird der Höchstbetrag des versicherten Verdienstes in der Arbeitslosenversicherung (ALV) von heute 106'800 Franken auf 126'000 Franken angehoben. Damit sollen wiederum 92 Prozent aller Arbeitnehmer zum vollen Lohn versichert sein. Auf den Lohnbestandteilen über dem versicherten Verdienst werden keine ALV-Beiträge erhoben. Die Arbeitslosenentschädigung beläuft sich auf 70 Prozent des versicherten Verdienstes. In bestimmten Fällen, zum Beispiel bei Unterhaltspflichten gegenüber Kindern, beträgt sie 80 Prozent.
Die Banken verkaufen strukturierte Produkte mit grossem Erfolg. Das ist bekannt. Umstritten ist, ob der florierende Absatz auf die Genialität des Produktes oder auf ein gelungenes Marketing zurückzuführen ist. Einiges spricht für die zweite Erklärung. Nun möchten die Banken ihre "Strukis" auch in der gebundenen Vorsorge 3a einsetzen. Das Bundesamt für Sozialversicherung (BSV) erklärt, dass es gegen ein kapitalgeschütztes Produkt, welches in der Säule 3a eingesetzt wird, unter diversen Bedingungen keine Einwände hat. Die Liste der Bedingungen ist lang, und die Einschränkungen sind gross, so dass mit dem entsprechenden Produkt kaum überdurchschnittliche Renditen erzielt werden können. Den Banken wird’s egal sein. Sie verdienen das Geld, indem sie komplizierte und wenig durchsichtige Produkte konstruieren, in welchen sich Kosten und üppige Margen schön verstecken lassen. Sie verdienen nicht Geld, indem der Kunde überdurchschnittliche Renditen erzielt.
Jahrelang brüstete sich die WIR Bank damit, auf dem Konto 3a den höchsten Zins zu vergüten. Kein Wunder, musste doch die noch junge Bank irgendwie auf sich Aufmerksam machen. Am Anfang lag der Zinssatz mit Abstand über jenem der Konkurrenz. Dann wurde mit zunehmendem Bekanntheitsgrad der Abstand zur Konkurrenz immer kleiner. Und plötzlich ist nun die WIR Bank mit ihren 2,25 Prozent nicht mehr spitze. Vergangene Woche machte die Regionalbank Brienz Oberhasli Schlagzeilen. Sie verkündete, das Konto 3a mit 3 Prozent zu verzinsen und schaltete erst noch eigens für diesen Zweck eine eigene Homepage mit der vielsagenden Adresse www.3prozent.ch auf. Dies bescherte der unbekannten Regionalbank prompt eine dicke Schlagzeile im BLICK. Dies wiederum will offenbar die WIR Bank nicht auf sich sitzen lassen. Keine Woche später kündigte sie eine Erhöhung des 3a-Zinses von 2,25 auf 2,75 Prozent an. Nicht ganz so hoch wie bei der Bank Brienz Oberhasli – aber immerhin.
Schon die Überschrift der parlamentarischen Anfrage ist verheissungsvoll: Balkanisierung der IV. Absender ist der SVP-Nationalrat Christoph Mörgeli. Er wollte wohl die Bestätigung haben, dass die Einwanderer aus Ex-Jugoslawien bei den IV-Rentnern überdurchschnittlich vertreten sind. Und die Bestätigung kam prompt: In seiner offiziellen Antwort vom 17. Oktober erklärt der Bundesrat, dass 8 Prozent aller IV-Rentenbezüger Staatsangehörige aus Ex-Jugoslawien sind. Der Anteil dieser Staatsangehörigen an der Wohnbevölkerung beträgt dagegen lediglich 5 Prozent. Doch der Bundesrat erklärte ebenfalls, dass die Invalidisierungswahrscheinlichkeit eng mit dem Ausbildungsniveau und der Art der beruflichen Tätigkeit zusammenhängt. Untersuchungen zeigen eine rund fünf Mal höhere Invalidisierungswahrscheinlichkeit für Personen auf dem Bau gegenüber Personen im Unterrichtswesen. Fazit des Bundesrats: „Das erhöhte Invaliditätsrisiko für Personen aus Ex-Jugoslawien lässt sich teilweise aus der starken Vertretung in der Gruppe der sowohl Unqualifizierten als auch auf dem Bau tätigen Personen erklären.“
Scharia-komforme Anlagefonds gibt es schon. Bald kommen auch Lebensversicherungen auf den Markt, die den Regeln des Korans gehorchen. Dafür will der französische Versicherungskonzern Axa sorgen, der ja eben erst die Winterthur einverleibt hat. Dies schreibt "Cash Daily" in der aktuellen Ausgabe. Die Ratingagentur Moody's schätzt, dass weltweit bereits ein Vermögen von rund 750 Milliarden Dollar nach den Vorgaben des Korans verwaltet wird. Keine leichte Aufgabe, sind doch Zinszahlungen im Islam verboten. Wer von der Epoche der Aufklärung geprägt ist, setzt weiterhin auf renditeträchtige, klassische Anlageprodukte.
"Wir liefern die Antwort auf verschiedene Medienberichte der letzten Monate zum Thema Vorsorgegelder Säule 3a", schreibt die Bank Brienz Oberhasli. Die Antwort heisst: 3 Prozent Zins. Mehr noch: Die BBO hat unter www.3Prozent.ch eine spezielle Homepage mit Fragen rund ums Sparen 3a aufgeschaltet. Wegen der schlechten Verzinsung der Konti 3a sind die Banken unter Beschuss geraten. "Die Banken profitieren davon, dass der Staat auf Steuergelder verzichtet", schrieb der BLICK am 20. Juni. "Eine staatliche Subventionierung der Banken war zwar nicht die Absicht des Gesetzgebers - es ist aber das Resultat". Der K-Tipp doppelte nach: In einer Petition fordert er "Faire Zinsen für alle". Solche Forderungen rufen natürlich auch Politiker auf den Plan - vor allem so kurz vor den Wahlen. Der Basler Sozialdemokrat Rudolf Rechsteiner verlangt in einer Motion eine gerechte Verzinsung der Konti 3a.
Die Lebensversicherer sind bekannt dafür, die in Aussicht gestellten Überschüsse hemmungslos zu kürzen. Dass die Überschussgutschriften auch mal höher sein könnten als prognostiziert, steht höchstens auf dem Papier. Und doch: Die Basler verkündet, auf den Lebensversicherungsprodukten aufgrund der guten wirtschaftlichen Entwicklung und dem aktuellen Zinsumfeld die Überschüsse zu erhöhen. Die Basler wörtlich: „Erstmals seit dem Ende des Börsenbooms 2001 werden damit wieder die Überschüsse bei laufenden Verträgen erhöht.“ Erhöhungen gibt es beim Ansammlungszins, bei der reinen Todesfallversicherung sowie bei verschiedenen Jahrgängen von aufgeschobenen Renten und kapitalbildenden Versicherungen. Der Zins auf den bereits angesammelten Überschüsse wird von 1,5 auf 1.75 Prozent angehoben. Und die Überschusszinssätze in der reinen Todesfallversicherung werden je nach Tarifgeneration zwischen 2.5 und 10 Prozent erhöht.
Kurzfristig und sicher angelegt? Bei diesen Prämissen bieten sich wieder die alt ehrwürdigen Kassenobligationen an, seit die Zinssätze wieder ein ansprechendes Niveau erreichten. Oder aber ein Termingeldkonto von Swiss Life: Der Lebensversicherer frisst über den Bankenhag. Beim "Swiss Life Time Account" gibt’s für ein Jahr 2,4 Prozent Zins; für zwei Jahre 2,6 Prozent und für drei und vier Jahre 2,725 Prozent Zins. Spesen werden nach offizieller Version keine belastet. Die minimale Einlage pro Laufzeit beträgt 10'000 Franken.
Es gibt nichts, was es nicht gibt - auch nicht in der Fondsbranche. Aktuellstes Beispiel: Der "Swiss Red Cross Charity Fund" von Swisscanto. Die Fondsgesellschaft der Kantonalbanken lanciert zusammen mit dem Schweizerischen Roten Kreuz (SRK) einen Anlagefonds, bei welchem die Hälfte der Erträge dem SRK gutgeschrieben wird. Diese Erträge gelten als Spende und können steuerlich abgesetzt werden. Frei nach dem Motto: Mit Steuergeschenken kann man Eskimos Kühlschränke verkaufen.
Die Alternative wäre: Man investiere in gewöhnliche, transparente und kostengünstige Indexfonds. Das hindert niemanden daran, einen Teil der Gewinne für gemeinnützige Zwecke auszugeben.
Mehr und mehr Versicherer offerieren Lebensversicherungen auch in Euro. Jüngstes Beispiel ist Baloise, welche die gemischte Versicherung gegen Jahresprämien neu auch in Euro anbietet. Das Interessante daran sei der höhere technische Zins von 2,5 Prozent, schreibt die Baloise. Denn bei den Versicherungen in Schweizer Franken beträgt der technische Zins bloss 2 Prozent. Doch wie Baloise ehrlicherweise hinzufügt, steht dem höheren Zins das Währungsrisiko gegenüber.
Ich meine: Euro-Policen machen nur für Leute Sinn, die ihren Lebensabend im Euro-Raum verbringen wollen. Ansonsten ist es wie bei den Fremdwährungsobligationen: Die höheren Zinserträge werden durch Währungsverluste mehr als wettgemacht.
Swiss Life lanciert eine innovative Lebensversicherung. Das sagt zumindest Swiss Life. Doch indexgebundene Sparversicherungen mit Kapitalschutz sind überhaupt nicht neu. Nur weil Swiss Life als letzte der Grossen auch noch eine kapitalgeschützte Fondspolice auflegt, ist das noch lange nicht innovativ. Daran ändert auch die Tatsache nichts, dass Swiss Life als erster Versicherer auf den neuen Schweizer Aktienindex Swiss Leader Index (SLI) setzt.
Die Höhe der garantierten Leistung ist wählbar: 80, 90, 100 oder 105 Prozent. Frage: Wie lukrativ ist eine Garantie von 105 Prozent? Oder von 80 Prozent. Zur Erinnerung: Werden 50'000 Franken auf dem Anlage-Sparkonto zu 1 Prozent verzinst, so habe ich nach zehn Jahren sogar mehr als 105 Prozent - auch garantiert.
Und was in der Medienmitteilung sträflich verschwiegen wird: Die prozentuale Garantie bezieht sich nur auf die Netto-Sparprämie, nicht auf die Bruttoprämie.
Die AHV-Statistik 2007 wurde veröffentlicht. Dazu ein paar aufschlussreiche Zahlen:
Der Markt für nachhaltige Finanzanlagen hat sich in der Schweiz innert eines Jahres verdoppelt. Er kommt auf ein Volumen von 25 Milliarden Franken, wie aus einer Markterhebung hervorgeht. Ursprünglich investierten vor allem institutionelle Investoren nach ökologischen, sozialen und ethischen Kriterien. Gemäss der Datenerhebung investieren nun mehr und mehr auch private Anleger nach den Kriterien der Nachhaltigkeit.
Dass die Kinderzulagen schweizweit harmonisiert werden, hat das Parlament Ende vergangenen Jahres beschlossen. Für die Gewerkschaft Travail Suisse ist das noch nicht genug. Sie will, dass auch Selbständigerwerbende in den Genuss von Kinderzulagen kommen. Dies vor allem auch deshalb, "da auch viele Selbständigerwerbende finanziell nicht auf Rosen gebettet sind und Kinderzulagen einen wesentlichen Beitrag zum Familienbudget leisten würden". Die Chancen für dieses Ansinnen sind gestiegen. Die zuständige Kommission des Nationalrates hat die parlamentarische Initiative "Ein Kind, eine Zulage" von Nationalrat und Travail-Suisse-Präsident Hugo Fasel mit 18 zu 3 Stimmen angenommen.
Die Axa Winterthur lehrt die Konkurrenz das Fürchten: Sie will in der Schweiz weiter wachsen, obschon der Markt übersättigt ist: Über 7000 Franken wird in der Schweiz jährlich an Versicherungsprämien bezahlt. Soviel wie nirgends sonst. Die Deutschen, auch hier nicht Weltmeister, geben für Versicherungen 2543 Franken aus. Sie liegen im internationalen Vergleich auf dem 13. Rang. In diesem Umfeld will Axa Winterthur 200 neue Aussendienstmitarbeiter einstellen und das Unternehmertum fördern. Die Generalagenten werden zu selbständigen Unternehmern. Ausserdem soll ein neues, leistungsorientiertes Entschädigungsmodell attraktive Verdienstmöglichkeiten bieten. „Wer überdurchschnittliche Leistungen erbringt, soll auch finanziell überdurchschnittlich profitieren“, heisst es offiziell. Was das inoffiziell heisst, kann man an einer Hand ablesen: Ein noch stärkerer Verkaufsdruck, ein noch ausgeprägteres Umsatzbolzen, ein noch aggressiveres Verkaufen.
Swisscanto lanciert per 18. September 2007 einen nachhaltigen Aktienfonds für Anleger, welche die Ertragschancen aus der Gewinnung, Nutzung, Aufbereitung und Verteilung von Wasser optimal nutzen wollen. Wasser bedeckt den grössten Teil der Erdoberfläche. Jedoch ist nur ein Prozent des globalen Wasservorkommens als Trinkwasser verfügbar. Wasser ist unentbehrlich und die Nachfrage nach Trink- und Brauchwasser nimmt mit dem Bevölkerungs- und Wirtschaftswachstum laufend zu. Der reine Wasserfonds investiert in Unternehmen, welche in Kernbereichen des Wassersektors tätig sind: Wasserversorgung, -aufbereitung, -technologien und -dienstleistungen, Wasserkraft und Wassereffizienz sowie Land- und Forstwirtschaft. Unternehmen, die lediglich am Rande in der Wertschöpfungskette des Wassers arbeiten, werden ausgeschlossen
Neu sollen Kunden der Axa Winterthur bei einem Diebstahl zwischen Realersatz und der bisherigen Schadenzahlung wählen können. Der Versicherer nennt das Beispiel des Mobiltelefons. Wird das Handy gestohlen, könne sich der Kunde wie bis anhin den Gegenwert abzüglich des Selbstbehalts überweisen oder sich gleich ein neues Handy zustellen lassen, schreibt Axa Winterthur in einer Pressemitteilung. Nicht geschrieben steht in der Mitteilung, ob dann – wenn schon von Realersatz die Rede ist - all die gespeicherten Namen und Telefonnummern mit dem neuen Handy mitgeliefert werden….
Kaufe in der Baisse; verkaufe in der Hausse. Wer sich an diese Börsenregel hält, macht vieles richtig. Gerade die Banken halten sich jedoch nicht daran. Die Credit Suisse hat alle grossen Versicherungstitel zurückgestuft, also von der Empfehlungsliste genommen. Die Aktien von Baloise, Swiss Life, Swiss Re und Zurich kosteten in diesem Jahr 25 und mehr Prozent mehr als heute. Im Juni, als die Kurse den Jahreshöchststand erreichten, legte die CS für die Versicherungsaktien munter ihre Kaufempfehlung ab. Heute, nachdem die Kurse massiv korrigierten, wird das Rating von "Buy" auf "Hold" zurückgestuft. Wetten, dass die CS für die Versicherungstitel erneut Kaufempfehlungen abgibt, sobald sie wieder teurer sind?
Nun bestätigt es auch der Preisüberwacher: Die Berner Notare gehören zu den teuersten. Sie sind fast um fast 50 Prozent teurer als der Schweizer Durchschnitt: Nur im Tessin und den Westschweizer Kantonen Wallis und Genf kassieren die Notare noch höhere Tarife als im Kanton Bern. Wie nicht anders zu erwarten, spielen die Berner Notare die Studie herunter und behaupten, die Tarife seien nicht vergleichbar. Bern habe freiberufliche Notare. In Kantonen mit Amtsnotaren würden die Leistungen quersubventioniert. Schon im April 2006 schrieb die inzwischen eingestellte Wirtschaftszeitung CASH, dass man im Kanton Bern für einen Hauskauf fünfmal höhere Gebühren und Steuern zahle als in Zürich. Thomas Hanke, Sekretär des Verbands berner Notare, meinte damals: "Es ist ein politischer Entscheid, ob die Handänderung eines Grundstücks durch die betroffenen Parteien oder durch die Steuerzahler bezahlt werden soll". Eine kühne Aussage. Der Preisüberwacher hat nachgefragt und schreibt in der Studie: "Der Kanton Zürich mit Amtsnotariat hat deutlich festgehalten, dass die Tarife seiner vom Staat angestellten und entlöhnten Notare einer Vollkostenrechnung entsprächen".
Lange Jahre galten Kassenobligationen als ein Relikt vergangener Zeiten - jedenfalls beim Privatanleger. Nun sind sie aber wieder eine echte Anlage-Alternative geworden. Laut "Cash Daily" stieg die in dieses Anlagesegment investierte Summe innerhalb eines Jahres von 29,5 auf 39 Milliarden Franken. Kein Wunder: Für ein zweijähriges Papier gibt’s bei der Migrosbank einen Zins von 3 Prozent. Bei der Coop Depositenkasse gibt es sogar 3,24 Prozent Zins. Wer kurzfristig das Geld ohne Risiko angelegen will, findet kaum ein besseres Angebot, zumal Kassenobligationen tiefere Gebühren verursachen als herkömmliche Obligationen.
In der langfristigen Betrachtung seit 1900 ist der S&P-500 um 7,5 Prozent unterbewertet. Dies schreibt Swisscanto. Dies ist aber nur die halbe Wahrheit. Gemessen an den Unternehmensgewinnen ist nämlich das Börsenbarometer der 500 grössten US-Firmen um 11 Prozent überbewertet. "Die heutigen Gewinne haben sich weit von den Trendgewinnen entfernt", schreibt die Fondsgesellschaft der Kantonalbanken. Die Wahrscheinlichkeit einer baldigen Abnahme des Gewinnwachstums sei hoch. Nichtsdestotrotz will Swisscanto kein Verkaufssignal aussenden, sondern plädiert für eine neutrale Aktienquote. Wegen der hohen Liquidität sei ein Überschiessen der Aktienmärkte nicht unwahrscheinlich, wobei "jeder weitere schnelle und starke Anstieg des Aktienmarktes in die "Euphoriezone" führe.
Der Markt der Erwerbsunfähigkeitsversicherungen ist in Bewegung. Mehr und mehr Versicherer führen berufsabhängige Tarife ein, neulich auch die Axa Winterthur. Von diesem Trend profitieren Ärzte, Rechtsanwälte und Notare. Die Verlierer sind die "Büetzer", die einem höheren Erwerbsunfähigkeitsrisiko ausgesetzt sind. Allerdings stützt sich die Axa Winterthur bei der Tarifierung weniger auf den Beruf als auf die Ausbildung. Wer nach der Schule keine Lehre absolviert, zahlt den Preis der ersten Tätigkeitsgruppe. Versicherte mit einer Grundausbildung oder Berufslehre zahlen den tieferen Tarif der zweiten Tätigkeitsgruppe. Am wenigsten zahlen Absolventen von Hochschulen. So ist es möglich, während der Vertragsdauer in eine günstigere Tarifklasse zu rutschen. Dies ist etwa dann der Fall, wenn man nach einer Grundausbildung eine höhere Berufsbildung abschliesst.
Dass die börsenkotierten ETF gegenüber herkömmlichen Anlagefonds einige Vorteile besitzen, ist bekannt: Sie sind transparenter, flexibler und vor allem günstiger. Die durchschnittliche Gebühr der 99 an der Schweizer Börse kotierten Exchange Traded Funds beträgt 0,44 Prozent - bei den traditionellen Aktienfonds sind es 1,9 Prozent, wie die Gratispostille "Cash Daily" schreibt. Aber auch bei den ETF gibt’s preisliche Unterschiede: Am teuersten sind ETF, die die Börsenbarometer von aufstrebenden Märkten abbilden. Hier zahlt der Anleger im Schnitt 0,69 Prozent - immer laut "Cash Daily". Besonders günstig sind ETF auf Staatsanleihen. Sie kosten bei der Credit Suisse 0,08 Prozent.
Wenn Mark Moebius spricht, hört die Anlegergemeinde zu. Er sprach heute in Zürich und warnte vor kurzfristigen Korrekturen, glaubt aber langfristig an ein weiterhin überdurchschnittliches Renditepotenzial von professionell ausgewählten Emerging-Markets-Aktien. Was der geneigte Anleger mit dieser Information soll, ist freilich eine andere Frage. Die Aussage des Managers von Franklin Templeton ist nie falsch: Es besteht IMMER die Gefahr einer Korrektur und langfristig ist das Renditepotenzial IMMER überdurchschnittlich.
Die Bank Coop gibt sich agressiv: "Ab sofort bezahlen Sie für unsere achtjährige Festhypothek nur noch den Zinssatz einer vierjährigen Hypothek. Damit profitieren Sie langfristig vom tieferen Zinssatz", schreibt die Bank auf ihrer Homepage. Der Satz für vierjährige Festhypotheken beträgt derzeit 4,4 Prozent. Bei näherem Hinsehen ist aber dieses Angebot so attraktiv auch wieder nicht. Bei der Migrosbank ist die achtjährige Festhypothek bei einer Belehnung von 65 Prozent zu 4,3 Prozent zu haben - ohne Sonderangebot. Die Appenzeller KB und die Zürich Versicherungen begnügen sich gar mit einem Zins von 4,125 Prozent.
Würden Sie das Geld einem Top-Banker anvertrauen, der es mit der Ehrlichkeit nicht so genau nimmt? Die Antwort ist obsolet. Doch die UBS-Spitze in Zürich wird wohl handeln müssen. Die Sonntags-Zeitung enthüllte, dass der Bank-Direktor der Filiale Bern beim Golf-Spiel das Resultatblatt korrigierte. Sein Handicap ist, dass er unter keinen Umständen sein tiefes Golf-Handicap einbüssen möchte. Nun wurde J.S. vom Golfclub Interlaken-Unterseen gesperrt. "BZ", "Bund" und "Berner Bär" sahen sich dazu veranlasst, diese Meldung zu verbreiten. Stünde der Mann nicht im Rang eines Direktors, wäre dies nur peinlich. So aber ist es ein Skandal. Ein Skandal Marke UBS.
Die Zürcher Kantonalbank macht vor allem mit schlechten Nachrichten von sich reden. Für einmal eine positive: Die ZKB vergibt OECD-Staaten ein Nachhaltigkeitsrating. Die vierte solche Studie ist eben publiziert worden. Top klassiert ist Schweden vor Dänemark und der Schweiz. Weit abgefallen, mit deutlichem Abstand zum zweitletzten, figurieren die USA. Auch die Türkei und Kanada erhalten schlechte Noten. Das Nachhaltigkeitsrating 2007 umfasst alle 30 OECD-Staaten und basiert auf 100 verschiedenen Kriterien zur Bewertung von Umwelt- und Sozialaspekten. Schweden und Dänemark verdanken ihre guten Plazierungen hauptsächlich den Ergebnissen im Sozialrating. Die Zürcher Staatsbank betrachtet das Nachhaltigkeitsrating für Obligationen als eine unerlässliche Ergänzung zum klassischen Bonitätsrating.
Dass eine weitere Rentensenkung in der beruflichen Vorsorge vorerst abgeblasen wurde, war in den einschlägigen Gazetten zu lesen. Nicht zu lesen waren die zum Teil dümmlichen Voten der Ratsmitglieder. Den Vogel abgeschossen hat der Schwyzer CVP-Ständerat Bruno Frick. Für ihn hat die Senkung "nichts mit der Rendite der Anlagen der Pensionskassen zu tun. Das hat nur mit der Lebenserwartung zu tun." Ach wirklich? Der "Blick" erteilt dem Schwyzer Nachhilfeunterricht: Mit Alter 65 kann ein Mann mit einer Restlebenserwartung von knapp 20 Jahren rechnen. Bei einem zinslos angelegten Kapital von 100'000 Franken kann er damit jährlich 5000 Franken verzehren, ehe das Kapital nach 20 Jahren verbraucht ist. Das entspricht einem Umwandlungssatz von 5 Prozent. Wird aber das Kapital nicht zinslos, sondern mit einer Rendite von 3,3 Prozent angelegt, so kann der Mann jedes Jahr 6800 Franken beziehen, ehe das Kapital nach 20 Jahren verbraucht wird. Das ergibt einen Umwandlungssatz von 6,8 Prozent. Soll noch jemand sagen, der Umwandlungssatz habe nichts mit der Anlagerendite zu tun.
Wer im Alter sein Pensum reduziert, muss eine tiefere Rente der Pensionskasse in Kauf nehmen. Das soll sich ändern: In Zukunft soll man trotz Lohneinbusse den bisherigen Lohn versichern können. Das bedingt allerdings, dass man neben den Arbeitnehmer- auch die Arbeitgeberbeiträge bezahlen muss. Im Weiteren schlägt der Bundesrat vor, dass auch über 65-jährige via Pensionskasse versichert sein können, um damit in den Genuss einer höheren Altersrente zu können. Und schliesslich soll das steuerbegünstigte Sparen 3a auch nach Alter 65 möglich sein. Diese Neuerungen schlägt der Bundesrat im Rahmen der Strukturreform vor.
Steigende Zinsen bedeuten für Aktienmärkte nichts Gutes. Nun sind die Zinsen gestiegen - und trotzdem gibt sich die Börse unbeeindruckt. Der Grund, weshalb Aktien unter steigenden Zinsen leiden, liegt in der relativen Betrachtung. Aktien werden relativ zu Obligationen teuer. Denn mit den steigenden Zinsen werden Obligationen attraktiver. Für die Bank Sarasin greift diese Interpretation zu kurz. Höhere Zinsen deuten auf eine Beschleunigung des Wirtschaftswachstums und damit auf steigende Unternehmensgewinne hin. "Stärkeres Wachstum und steigende Gewinne dürften zu positiven Überraschungen führen", schreibt Sarasin im "Equity Strategy". Wann immer die Zeichen auf eine Baisse deuten, finden die Haussiers ihre Argumente. Man erinnert sich an die Technologieblase mit den exzessiven Bewertungen. Mit dem Internet, der Globalisierung und der zunehmenden Produktivität sei alles anders, hiess es damals. Alte Regeln würden nicht mehr gelten. Monate später war uns allen klar: Die alten Regeln gelten sehr wohl - Internet hin oder her.
Witwer sind in der AHV gegenüber den Witwen schlechter gestellt. Verheiratete Frauen, deren Ehegatte verstorben ist, haben Anspruch auf eine Witwenrente, wenn sie zum Zeitpunkt der Verwitwung eines oder mehrere Kinder hatten. Das Alter der Kinder spielt dabei keine Rolle. Ebenfalls eine Witwenrente gibt es, wenn die Frau bei der Verwitwung kinderlos, das 45. Altersjahr zurückgelegt und mindestens fünf Jahre verheiratet war. Im Vergleich sind Witwer deutlich schlechter gestellt. Sie erhalten die Witwerrente nur solange, bis sie Kinder unter 18 Jahren haben. Diese ungleiche Behandlung will die Sozialkommission des Ständerats beheben. In einer Motion forderte sie den Bundesrat auf, die Stellung der Witwer mit Kindern der Stellung der Witwen anzugleichen. Der Bundesrat beantragte, die Motion wegen der geschätzten zusätzlichen Kosten von 200 Millionen Franken abzulehnen. Wohl erachtet auch der Bundesrat die geltenden Bestimmungen für Witwen und Witwer als "unbefriedigend". Aber er möchte nicht die Witwer besser, sondern die Witwen schlechter stellen. Dieses Anliegen vertrat er schon in der 11. AHV-Revision, welche im Mai 2004 vom Volk abgelehnt wurde. Doch der Bundesrat fand beim Ständerat kein Gehör. Die Motion wurde diskussionslos mit nur einer Gegenstimme überwiesen.
Helvetia erhöht den Zinssatz für variable Hypotheken von 3 auf 3,25 Prozent. Diese Nachricht ist aus zwei Gründen bemerkenswert. Erstens betrieben die Versicherer das Hypothekargeschäft nur so nebenbei. Dass nun ein Versicherer die Zinssatzerhöhung offiziell in einer Medienmitteilung kommuniziert, deutet auf einen wachsenden Stellenwert des Hypothekargeschäftes bei Lebensversicherern hin. Zweitens waren die Lebensversicherer bei der Vergabe von Hypothekarkrediten stets günstiger als die Banken. Das erklärt sich mit der unterschiedlichen Geschäftsausrichtung: Bei den Banken gehört der Hypothekarkredit zum Kerngeschäft. Sie wollen mit möglichst hohen Margen möglichst viel Geld verdienen. Doch für die Versicherung ist der Hypothekarkredit eine Finanzanlage. Er ist Teil einer Anlagestrategie, um zusammen mit Aktien, Obligationen und Immobilien ein breit diversifiziertes Anlageportefeuille herzustellen. So gesehen erstaunt es doch sehr, dass ein Versicherer den Zinssatz auf 3,25 Prozent erhöht, während zahlreiche Kantonalbanken immer noch 3 Prozent offerieren.
Wer sich ins Ausland absetzt, soll sein PK-Geld auf eine Stiftung in Schwyz überweisen. Dort ist die Quellensteuer am tiefsten. So lautet eine gängige Empfehlung. Zur Erinnerung: Bei der Auszahlung des PK-Guthabens wird eine einmalige Kapitalauszahlungssteuer fällig. Sie richtet sich nach dem Satz des Wohndomizils. Doch Auslandschweizer zahlen in der Schweiz keine Steuer, so dass bei der Auszahlung eine Quellensteuer in Abzug gebracht wird. Massgebend ist dabei der Satz am Domizil der Vorsorgestiftung. SP-Nationalrat Meinrado Robbiani möchte jedoch, dass nicht der Sitz der Stiftung massgebend sei. Vielmehr verlangte er in einer parlamentarischen Initiative, dass die im Ausland wohnhaften Empfängerinnen und Empfänger von Vorsorgeleistungen von jenen Kantonen besteuert werden, in welchen die begünstigte Person zuletzt ihr Erwerbseinkommen versteuert hat. Selbst für Bundesrat Hans-Rudolf Merz ist dieser Vorschlag "eine Diskussion wert". Wegen des administrativen Mehraufwands lehnte er die Initiative ab. So auch die Mehrheit des Nationalrats.
In den ersten fünf Monaten des laufenden Jahres haben Finanzinstitute in der Schweiz 6000 neue Zertifikate emittiert - so viel wie nie zuvor. Dies schreibt "Cash Daily" in der heutigen Ausgabe. "Allein im Mai dürften 2000 Produkte dazu kommen", wird Marc Zahn, CEO von SWX Quotematch, zitiert. Das wäre das grösste je registrierte Volumen in einem Monat. Bis Ende Jahr rechnet Zahn mit mindestens 20'000 Produkten.
Die Bank Sarasin hat sich im Bereich nachhaltiger Anlagen einen Namen gemacht. Damit ist die Bank voll im Trend. Die von der Sarasin Gruppe verwalteten Vermögen, welche aufgrund von Umwelt- und sozialen Kriterien angelegt werden, stiegen 2006 um knapp 36 Prozent auf 5,2 Milliarden Franken. Der Zuwachs resultiert allerdings nicht allein aus Neugeldzuflüssen, auch die Kursgewinne des Börsenjahres 2006 haben zu diesem Wertzuwachs geführt.
Das hat man davon, wenn man das Geld der Credit Suisse anvertraut: Die drei Länderfonds Credit Suisse Equity Fund (Lux) Spain, CS Equity Fund (Lux) France und CS Equity Fund (Lux) Netherlands werden nämlich per 29. Juni 2007 mit dem Credit Suisse Equity Fund (Lux) Dividend Europe fusioniert. Wer jedoch zum Beispiel einen spanischen Aktienfonds kaufte, tat dies aus gutem Grund. Er will mit diesem Geld nicht niederländische, französische und andere nicht-spanische Aktien haben. Womöglich ist man bereits in diesen Ländern investiert. Ergo bedeutet eine solche Fusion von mehreren Fonds für den Kunden immer auch eine Re-Positionierung - und das ist mit Kosten verbunden.
Man hat keine Gewähr, dass Anlagefonds mit überdurchschnittlichen Renditen auch in Zukunft zu den Besten gehoeren. Aber die Wahrscheinlichkeit, dass erfolgreiche Fonds erfolgreich bleiben, ist grösser als 70 Prozent. So gesehen ist es bemerkenswert, dass die DWS Investment Schweiz zum siebten Mal in Folge mit dem Standard & Poors Fund Award als "Beste Fondsgesellschaft" der Schweiz ausgezeichnet wurde. DWS erhielt die Auszeichnung in der Kategorie grosse Gruppen für den Zeitraum von zehn Jahren zum dritten Mal in Folge.
"Basler, Generali, Nationale Suisse, Axa und Winterthur übernehmen bei gewissen Einmalprämienversicherungen die Stempelsteuer". Dies schreibt CASH in der aktuellen Ausgabe. Wird nämlich die Lebensversicherung mit einer einmaligen Prämie bezahlt, ist eine Stempelsteuer von 2,5 Prozent zu bezahlen. "Stempelsteueraktionen gehören zur Branche wie die Butter aufs Brot", schreibt CASH weiter. Jene Versicherer, die im Moment keine Stempelsteueraktion am Laufen hätten, lancierten früher ähnliche Aktionen oder dürften es demnächst tun. Der Markt hat sich mittlerweile an solche Aktionen gewöhnt. Fragt sich nur, wie eine Verkaufsaktion noch wirken soll, wenn die Ausnahme zur Regel wird.
Der Umwandlungssatz in der beruflichen Vorsorge wird auf 6,8 Prozent gesenkt. Dem Bundesrat ist das bekanntlich noch nicht genug. Er hat einen weiteren Abbau in Etappen auf 6,4 Prozent im Jahr 2011 vorgeschlagen. Nun beantragt die Sozialkommission des Ständerates, mit dem Abbau 2009 zu beginnen und die 6,4 Prozent erst 2014 anzupeilen. Eine Minderheit möchte den Satz erst in den Jahren 2014 bis 2018 senken. Die SP-Minderheit bekämpft jegliche Senkung. Sie hat aber im Ständerat eh nie eine Chance. Die mit Versicherungs-Lobbyisten durchsetzten Befürworter behaupten, dass eine zusätzliche Senkung des Umwandlungsatzes angesichts der höheren Lebenserwartung und langfristig tieferer Renditerwartungen unausweichlich ist.
Die Gewerkschaft Travail Suisse fordert in der beruflichen Vorsorge eine Erhöhung des Mindestzinses von 2,5 auf 3 Prozent. Statt den garantierten Zins von Marktrenditen abhängig zu machen, ist es ja der Bundesrat, welcher den Mindestzins festlegt. Die Begründung von Travail Suisse ist naheliegend: Die Aktienmärkte boomen, und auch die Obligationenrenditen sind angestiegen. So wie die Senkung des Mindestzinssatzes mit der schlechten Ertragslage begründet wurde, müsste nun die erzielte Performance für eine Erhöhung sprechen. "Bei den insgesamt 650 Milliarden Franken, die in der beruflichen Vorsorge liegen, macht ein halbes Prozent mehr Mindestzins immerhin 3,25 Milliarden Franken mehr für die Altersvorsorge der Arbeitnehmenden aus", schreibt Travail Suisse.
Für viele ist es eine Binsenweisheit – und doch muss sie in hartnäckiger Regelmässigkeit wiederholt werden: Anlagefonds schlagen den Vergleichsindex nur selten. Der jüngste Beweis liefert die Internetplattform E-fundresearch.com. Untersucht wurden 1425 Aktienfonds über fünf bzw. 535 Aktienfonds über zehn Jahre. Besonders schlecht das Ergebnis bei den Europa-Fonds im Zehnjahresvergleich: Gerademal 11 Prozent schafften eine Outperformance gegenüber dem Index, wie im aktuellen CASH zu lesen ist. Besonders bitter: Fast gleichzeitig ergab eine Studie der Ratingagentur Lipper, dass die Gebühren für Aktienfonds in den vergangenen Jahren regelmässig gestiegen sind.
Jahrelang lag der Umwandlungssatz in der beruflichen Vorsorge bei 7,2 Prozent. Mit diesem Satz wird die Rente berechnet. Aufgrund der anhaltend tiefen Zinsen und der steigenden Lebenserwartung wird nun dieser Satz gestaffelt auf 6,8 Prozent gesenkt. Der Versicherungslobby und damit auch dem Bundesrat ist das nicht genug. Er will den Satz weiter auf 6,4 Prozent senken, derweil die Versicherer gar auf 6,0 Prozent senken möchten. In der Sommersession wird der Nationalrat über den bundesrätlichen Vorschlag befinden. Sollte nun das mit Versicherungslobbyisten durchsetzte Parlament eine weitere Rentenreduktion beschliessen, ist das Referendum programmiert. Dies jedenfalls kündigte die Gewerkschaft Unia an.
Die börsenkotierten Anlagefonds sind weiter im Trend: An der Schweizer Börse SWX wurden zehn neue Exchange Traded Funds (ETF) kotiert. Mittlerweile werden an der SWX bereits 82 ETF gehandelt. Bei den neu kotierten Indexaktien handelt es sich um Produkte der i-Shares-Familie. Es sind mehrheitlich Anlagefonds, die sich an einem Obligationenindex orientieren, so etwa der "iShares Euro Government Bond 15-30 Fund". Zu nennen ist schliesslich der "iShares MSCI Turkey Fund." Wer darauf spekuliert, dass die Türkei dereinst Mitglied der EU werden sollte, könnte mit diesem ETF glücklich werden.
An der Schweizer Börse für strukturierte Produkte, SWX Quotematch, wurden in den ersten drei Handelsmonaten 2007 im Schweizer Markt 20,6 Milliarden Schweizer Franken in strukturierten Produkten umgesetzt. Dies entspricht einem Wachstum zum Vorjahresquartal von 58 Prozent und stellt gleichzeitig das zweitbeste Quartal in der Schweizer Börsengeschichte dar. Im Durchschnitt wurden jeden Monat 2’000 neue Anlage- und Hebelprodukte am Markt zugelassen. Die Anzahl handelbarer Instrumente an der SWX Quotematch AG per Ende März 2007 betrug 13'257 kotierte Produkte. In den ersten Handelstagen im April wurden erneut über 400 neue Produkte am Markt zugelassen.
Die Mobiliar zahlt ihren Kunden über 108 Millionen Franken zurück. Die Privatkunden mit einer Haushaltversicherung erhalten zwischen Mitte 2007 und 2008 auf ihren Prämienrechnungen einen Bonus von 20 Prozent. Auf die einzelne Police macht das eine Vergünstigung von 25 bis 80 Franken aus. Der Bonus von 108 Millionen Franken ist ein Rekord. Es wird jedes Mal eine andere Kundengruppe begünstigt. Letztes Jahr waren es etwa die Firmenkunden, die einen Bonus von 10 Prozent Rabatt erhielten. Die Zahlung wird auch nicht jedes Jahr ausgerichtet. Sie hängt von der Gewinnsituation ab. Bei Aktiengesellschaften profitiert der Aktionär vom guten Geschäftsergebnis; bei der genossenschaftlich organisierten Mobiliar profitiert der Kunde.
Fortschrittliche Unternehmen bieten nicht nur Müttern, sondern auch frisch gebackenen Vätern einen bezahlten Urlaub an. Bei der Migros oder der Swisscom sind es beispielsweise fünf Tage. Neu können die Firmen solche Lohnzahlungen auch versichern. Die Groupe Mutuel hat mit der Paterna eine Vaterschaftsversicherung auf den Markt gebracht.
Der Bundesrat hat den Entwurf der Verordnung über die Familienzulagen in die Vernehmlassung geschickt. Mit dieser Familienzulagenverordnung werden die im Familienzulagengesetz geregelten Anspruchsvoraussetzungen für die Familienzulagen konkretisiert. Damit wird eine einheitliche Anwendung des Gesetzes sichergestellt. Das Vernehmlassungsverfahren dauert bis Ende Juni 2007.
Haben Sie Ihr Geld bei der "SDC Bank", bei der "Bank International", bei der "First Mutual Credit Corporation Ltd." oder etwa gar bei der "Privat Capital Invest GmbH"? Hoffentlich bei keiner solcher Institute. Die Eidgenössische Bankenkommission (EBK) weist nämlich darauf hin, dass Finanzunternehmen mit diesen Namen weder von ihr bewilligt noch beaufsichtigt seien. Die Liste der von der EBK bewilligten Institute findet man auf ihrer Homepage: www.ebk.ch
Die Fondsgesellschaft Sarasin legt die Anlagefonds InnovationSar, HealthSar und TecSar mit dem EquiSar zusammen. Warum wird das hier erzählt? Weil es eine Unsitte der Fondsgesellschaften ist, schlecht rentierende Anlagefonds zusammen zu legen oder neu auszurichten. Zwar weint niemand einem schlecht rentierenden Fonds eine Träne nach. Doch mit solchen Manövern werden Anlegern Wertschriften ins Depot gelegt, die sie unter Umständen gar nicht wollten. Wer in den TecSar investierte, will Technologie-Aktien und keine Gesundheits-Aktien.
Nach Auffassung des Hauseigentümerverbands Schweiz (HEV) wird das Wohneigentum zu wenig stark gefördert. Dem Verfassungsauftrag sei nicht Genüge getan. Eine Standesinitiative des Kantons Basel-Landschaft will dem Abhilfe schaffen. Sie verlangt, das Steuerharmonisierungsgesetz derart zu ändern, dass den Kantonen ermöglicht wird, ein steuerprivilegiertes Bausparen nach dem basellandschaftlichen Bausparmodell einzuführen. Doch der Ständerat hat sich mit 21 gegen 15 Stimmen dagegen ausgesprochen. Nun denkt der HEV laut darüber nach, mit einer Volksinitiative das steuerlich begünstigte Bausparen zu erzwingen. An einer ausserordentlichen Delegiertenversammlung vom 24. März 2007 soll darüber abgestimmt werden.
«Die Mehrheit der Börsengurus geht davon aus, dass es sich beim aktuellen Kurstaucher an den Aktienmärkten nur um eine Korrektur und nicht um den Beginn einer Baisse handelt». So steht es im «Cash» vom 8. März 2007. Doch aufgepasst: Korrekturphasen dauern immer mehrere Wochen. «Die Wahrscheinlichkeit, dass sie dieses Mal schon nach zehn Tagen zu Ende geht, ist also nicht sehr gross», warnt Gérard Piasko, Anlagestratege der Bank Julius Bär. Wie «Cash» weiter schreibt, präsentiere sich das fundamentale Bild weiterhin «rosig». Das zeige sich an der Bewertung der helvetischen Bluechips. Novartis ist derzeit für ein Kurs-Gewinn-Verhältnis (KGV) von 16 zu haben. Das ist rund die Hälfte weniger als Anfang dieses Jahrzehnts. Noch krasser lägen die Verhältnisse bei Swiss Re: Dessen KGV schwankte während der Crash-Jahre zwischen 10 und 20. Heute liegt es unter 8.
Der Regierungsrat des Kantons Bern hat die Teilrevision des Bernischen Steuergesetzes zuhanden des Grossen Rates verabschiedet. Er beantragt wie die Kommission, die wesentlichen Inhalte der Revision erst im Jahr 2009 in Kraft zu setzen. Die Kommission hat für das Steuerjahr 2008 einen Kantonssteuerrabatt in der Höhe von rund 100 Millionen Franken vorgesehen. Die Regierung möchte wegen der finanzpolitischen Ausgangslage auf einen solchen Rabatt verzichten. Stattdessen soll die Gelegenheit zu einem substanziellen Schuldenabbau genutzt werden. Abweichungen gegenüber dem Antrag der vorberatenden Kommission ergeben sich auch bei der Ausgestaltung der Vermögenssteuerbremse und beim Vermögenssteuertarif:Beim Vermögenssteuertarif schlägt die Regierung eine Senkung um 7 bis maximal 16 Prozent vor.
Die Aktienkurse segeln auf Rekordhöhe. Gute Gelegenheit für die Banken, dem Kunden margenträchtige strukturierte Produkte mit Kapitalschutz zu verkaufen. Doch es gibt Alternativen: Die gute alte Kassenobligation. Die Zinssätze steigen und steigen. Aktuellstes Beispiel liefern die Raiffeisenbanken. Der Verband empfiehlt seinen Mitglieder eine Erhöhung der Zinssätze. Nicht nur für den fünf-, schon für den dreijährigen Kassenschein gibt es einen Zins von 2,5 Prozent - übrigens auch mit Kapitalgarantie.
«Gewinner des Klimawandels werden diejenigen Unternehmen sein, die Risiken und Chancen dieses globalen Phänomens begreifen und sich aktiv darauf ausrichten». Diese Binsenwahrheit ist in einer Studie der Privatbank Clariden Leu zu lesen. Immerhin schieben die Verfasser auch konkrete Beispiele nach. ABB, Alstom, Siemens und GE werden als Hersteller von effizienten Anlagen für die Stromproduktion vom Klimawandel profitieren. BKW profitiere als Versorger mit einem hohen Anteil an CO2-freier Produktion. Im Transportbereich sei Toyota als Marktführer in der Hybridtechnologie stark. Und in der Versicherungswirtschaft bilde eine systematische Diversifikation ein Kernelement. Swiss Re und Zürich seien diesbezüglich den anderen voraus.
Laut geltendem Erbschaftsrecht erhält der überlebende Ehegatte drei Viertel der Erbschaft, wenn keine Nachkommen vorhanden sind, und er die Erbschaft mit den Erben des elterlichen Stammes zu teilen hat. FDP-Nationalrätin Laura Sadis findet dieses Bestimmung überholt: "Nach dem heutigen Empfinden rechtfertigt es sich kaum mehr, dass der überlebende Ehegatte die Erbschaft des verstorbenen Ehepartners mit den Geschwistern teilen muss", schreibt die Nationalrätin aus dem Kanton Tessin in einer Motion. Sie plädiert dafür, dass die ganze Erbschaft an den überlebenden Ehegatten fällt, sofern keine Nachkommen vorhanden sind. Der Bundesrat teilt diese Meinung nicht. In seiner Stellungnahme vom 14. Februar beantragt er die Ablehnung der Motion. Er begründet die ablehnende Haltung mit dem Argument, dass die Geschwister des verstorbenen Ehegatten kein Anspruch auf einen Pflichtteil hätten. Der Erblasser könne - falls seine Eltern verstorben sind - den überlebenden Ehegatten auf den ganzen Nachlass setzen. Der Vorstoss muss noch im Parlament behandelt werden.
Das steuerbegünstigte Sparen 3a ist beliebt; womöglich allzu beliebt. 250 Millionen Franken entgehen den Inhabern eines Kontos 3a. Das schreibt die Wirtschaftszeitung CASH in ihrer aktuellen Ausgabe. Denn die Banken speisen die Kunden mit einem beschämenden Zinssatz von 1,5 Prozent ab, obschon die Gelder jahrelang auf dem Konto liegen und praktisch kein administrativer Aufwand entsteht. Die Rendite der zehnjährigen Bundesobligation beträgt dagegen 2,6 Prozent. HSG-Professor Manuel Ammann sagt: «Wenn es bei den 3a-Vorsorgekonten den Steuervorteil nicht gäbe, würde sich das 3a-Sparen gar nicht lohnen». Dennoch haben die Schweizer Vorsorgesparer in den 3a-Sparkonten fast 30 Milliarden Franken angelegt. Ein riesiges Geschäft, das den Banken ohne viel Mühe in den Schoss fällt. Würde das Kapital verzinst wie Termingeldkonten, verdienten die Sparer laut CASH pro Jahr 250 Millionen Franken.
Sind Anlagefonds, die sich nach ökologischen und ethischen Grundsätzen leiten lassen, nur gut fürs Gewissen oder auch gut fürs Portemonnaie? Sie sind auch gut fürs Portemonnaie: Der Nachhaltigkeitsfonds Futura Swiss Stock der Raiffeisenbanken Schweiz hat den Lipper Fund Award in der Kategorie Aktien Schweiz gewonnen. Er erzielte wie schon über drei Jahre nun auch über fünf Jahre eine höhere Performance als jeder andere Fonds seiner Kategorie. Damit ging der Lipper Fund Award erneut an einen Nachhaltigkeitsfonds.
Das Kollektivanlagegesetz sollte dem Schutz des Konsumenten dienen. Es tut dies nur beschränkt. Daran ändert auch die neue Kollektivanlageverordnung nichts, die am 15. Februar 2007 die heute gültige Anlagefondsverordnung ersetzen wird. Auch in Zukunft dürfen Aktienfonds auch Wertschriften enthalten, die nichts mit Aktien zu tun haben – und zwar bis zu einem Drittel des Fondsvolumens. Also nochmals: Besteht ein Aktienfonds zu zwei Dritteln aus Aktien und zu einem Drittel aus Obligationen, so darf der Anlagelfonds als Aktienfonds bezeichnet werden. Mit Transparenz und Kundenfreundlichkeit hat das nichts zu tun. Wer einen Aktienfonds kauft, der will, dass mit dem eingesetzten Geld Aktien gekauft werden, nicht Obligationen. Die Neuerungen in der Kollektivanlageverordnung sind vor allem technischer Natur. So werden die Rechnungslegungsvorschriften auf neue Vehikel kollektiver Anlagen – namentlich SICAV-Fonds – ausgedehnt. Im weiteren haben nun die Fondsmanager mehr Möglichkeiten, bei Effektenfonds Derivate einzusetzen.
Sollen das Rentenalter erhöht, die Renten gekürzt oder die Beiträge erhöht werden? Alle drei Massnahmen würden zur Sanierung der AHV beitragen. Doch das Schweizer Volk will davon nichts wissen. Alle drei Vorschläge werden abgelehnt. Dies geht zumindest aus einer repräsentativen Online-Umfrage hervor, wie sie in der Coop Zeitung publiziert wurde. Die Erhöung des Rentenalters wird zu 67 Prozent abgelehnt. Drei Viertel der Befragten wollen von höherem Steuern oder Lohnabgaben nichts wissen. Und der Vorschlag einer Rentenkürzung fand sogar bei 87 Prozent keine Gnade.
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