"Warum soll ich mich mit Alter 25 für meine Pensionskasse interessieren?" Diese Frage war mal in einem Online-Forum zu lesen. Die Antwort: Die Pensionskasse ist nicht nur eine Versicherung fürs Alter. Sie ist auch eine Versicherung für heute. Denn sie versichert auch die Risiken Tod und Invalidität. Als Arbeitnehmer ist man der Pensionskasse des Arbeitgebers weitgehend ausgeliefert. Die Bedingungen sind im Gesetz und Reglement geregelt. Sonderwünsche sind nicht vorgesehen. Dennoch steht der Versicherte in einigen Situationen vor wichtigen Entscheiden: Er kann entscheiden, ob er zusätzliche Einkäufe tätigen will. Er kann entscheiden, ob er im Alter einen Teil des Guthabens als Kapital statt als Rente beziehen will. Er kann entscheiden, ob er sein Eigenheim mit Geldern der Pensionskasse finanzieren will.
Geld übrig für die hohe Kante? Die Pensionskasse ist das beste Sparbuch. Jeder Versicherte hat eine maximale reglementarische Einkaufssumme. Sie richtet sich nach dem Lohn und dem Alter. Wer aufs Maximum kommt, erhält im Alter die maximale Leistung. Wer nicht aufs Maximum kommt, hat eine Lücke und muss daher Leistungseinbussen in Kauf nehmen. Mit zusätzlichen Einkäufen kann man solche Lücken stopfen. Ist dies auch sinnvoll? Meistens ja.
Vorteile: 1. Man erhöht die Leistungen im Alter, sei es eine höhere Rente oder ein höheres Kapital. 2. Man kann die Einkäufe vom steuerbaren Einkommen abziehen. 3. Man verbessert unter Umständen den Schutz gegen Invalidität und Tod. Dieser dritte Punkt hängt davon ab, ob IV- und Hinterlassenenrenten aufgrund des Lohnes (Leistungsprimat) oder aufgrund des Altersguthabens (Beitragsprimat) berechnet werden. Beim Leistungsprimat haben zusätzliche Einkäufe keinen Einfluss auf die Risikoleistung, beim Beitragsprimat hingegen schon. Im Beitragsprimat schafft man sich mit freiwilligen Einkäufen einen besseren Risikoschutz.
Nachteile: 1. Das Geld in der Pensionskasse bleibt bis zur Pensionierung gebunden. Man kann also getätigte Einkäufe nicht mehr rückgängig machen – es sei denn über den Umweg der Eigenheimfinanzierung. 2. Bei Vorsorgeeinrichtungen, wo die IV- und Hinterlassenrenten aufgrund des Lohnes berechnet werden, ist mit Einkäufen Zurückhaltung geboten. Denn bei Invalidität oder Tod gibt es trotz Einkäufen keine höhere Rente. Das für den Einkauf benötigte Geld wäre damit verloren.
Was ist besser: Rente oder Kapital? Es gibt keine Paradeantwort. Es kommt auf die finanziellen und persönlichen Verhältnisse an. Im Grundsatz gilt: Wo das Geld der Pensionskasse lebensnotwendig ist, ist die Rente vorzuziehen. Wo ein gewisser finanzieller Spielraum besteht, ist der Kapitalbezug in Betracht zu ziehen. Die Rente ist die konservativere, dafür aber die sicherere Lösung. Mit dem Kapital lässt sich womöglich eine höhere Rendite erzielen, aber nur mit einem gewissen Risiko. Wer sich nicht entscheiden kann, macht halbe halbe.
Folgende Entscheidungshilfe: 1. Denken Sie, noch lange am Leben zu bleiben? 2. Sind Sie Ihren Erben nichts mehr schuldig? 3. Ziehen Sie es vor, sich um Geldanlagen nicht kümmern zu müssen? 4. Deckt die Pensionskassenrente einen grossen Anteil Ihres Einkommensbedarfs?
Wer diese vier Fragen mit Ja beantwortet, bezieht die Rente. Wer aber das Gefühl hat, trotz anstrengender Erziehung und teurer Ausbildung sei man den Kindern immer noch etwas schuldig, wird sich zumindest einen Teil des Kapitals auszahlen lassen.
Das Eigenheim ist die beste Altersvorsorge. Getreu diesem Grundsatz hat der Gesetzgeber die Möglichkeit geschaffen, mit Vorsorgegeldern das selbstbewohnte Eigenheim zu finanzieren. Die Gelder dürfen sowohl für den Erwerb wie für die Rückzahlung von Hypothekardarlehen verwendet werden. Bis Alter 50 kann das gesamte Pensionskassenguthaben für die Wohneigentumsfinanzierung verwendet werden. Ab Alter 50 ist der maximale Vorbezug eingeschränkt.
Vorteile: 1. Ohne die Wohneigentumsförderung mit Mitteln der beruflichen Vorsorge wären zahlreiche Leute gar nicht in der Lage, sich eine Eigentumswohnung oder ein eigenes Haus zu kaufen 2. Man hat die Möglichkeit, Geld aus der Pensionskasse zu nehmen, was in ganz bestimmten Fällen sinnvoll sein kann 3. Nicht nur Gelder der Pensionskasse, sondern auch die im Rahmen des Sparens 3a angesammelten Guthaben können für die Finanzierung von Wohneigentum verwendet werden 4. Nicht nur der Vorbezug, auch eine Verpfändung ist möglich. Bei der Verpfändung des Vorsorgekapitals erhält die Hypothekarbank eine zusätzliche Sicherheit. Das erlaubt ihr, tiefere Hypozinssätze anzubieten.
Nachteile: 1. Der Vorbezug muss versteuert werden, analog der Besteuerung des Kapitalbezugs bei der Pensionierung. Wird der Vorbezug später zurückbezahlt, wird die Steuer ohne Zins zurückerstattet. 2. Der Vorbezug schmälert die Leistungen im Alter 3. Der Vorbezug verringert unter Umständen den Schutz gegen Tod und Invalidität. Werden nämlich IV- und Hinterlassenenrente nicht aufgrund des Lohnes, sondern aufgrund des Pensionskassenguthabens berechnet, so verringern sich die Leistungen bei einem Vorbezug des Pensionskassenkapitals. In solchen Fällen ist die Verpfändung vorzuziehen. Andernfalls sind unter Umständen zusätzliche Versicherungen gegen Tod und Invalidität abzuschliessen. Das macht den Vorbezug umso teurer.
Bei Auflösung des Arbeitsverhältnisses ist das Pensionskassenguthaben auf ein Freizügigkeitskonto zu transferieren. Es sei denn, der Jobwechsel erfolgt nahtlos. In diesem Fall wird das Guthaben direkt der Vorsorgeeinrichtung des neuen Arbeitgebers überwiesen.
Vorteile: 1. Die angesparten Zinserträge und allfälligen Dividenden sind steuerfrei 2. Das Freizügigkeitsguthaben kann analog der Säule 3a in spezielle Anlagefonds investiert werden. 3. Das Freizügigkeitsguthaben kann für die Finanzierung von selbstbewohntem Eigentum verwendet oder verpfändet werden
Nachteile: 1. Die Gelder sind bis fünf Jahre vor dem ordentlichen AHV-Alter gebunden und können nur in bestimmten Fällen vorzeitig bezogen werden 2. Das Wertschriftensparen im Rahmen der beruflichen Vorsorge ist mit einigen Risiken verbunden. Beim Eintritt in eine neue Vorsorgeeinrichtung ist das Freizügigkeitskapital der Einrichtung zu überweisen. Zu diesem Zweck müssten die Wertschriften verkauft werden - allenfalls mit Verlust.
Gemäss Lehrbuch kann das Pensionskassenguthaben bei Auflösung des Arbeitsverhältnisses auch auf eine Freizügigkeitspolice überwiesen werden. In der Praxis ist dies nicht so einfach, da die meisten Lebensversicherer Freizügigkeitspolicen gar nicht mehr anbieten - oder höchstens noch bestehenden Kunden. Von den bekannten Lebensversicherern bietet einzig Swiss Life auf Wunsch Freizügigkeitspolicen an. Im Unterschied zum Freizügigkeitskonto versichert die Freizügigkeitspolice automatisch noch eine Todesfallsumme.
Vorteile: 1. Der integrierte Todesfallschutz kann für Leute interessant sein, die sich keine reine Risikoversicherung leisten oder wegen gesundheitlicher Vorbehalte nicht abschliessen können. Kommt nur für jüngere Leute in Frage. Denn bei älteren Leuten ist die Todesfallsumme nicht viel höher als das eingebrachte Freizügigkeitskapital. 2. Auf Wunsch kann mit der Freizügigkeitspolice eine Erwerbsunfähigkeitsrente versichert werden.
Nachteile: 1. Freizügigkeitspolicen werden auf dem Markt kaum mehr angeboten 2. Sparen und Versichern in einem ist wegen mangelnder Transparenz und Flexibilität nicht zu empfehlen. 3. Der Versicherungsschutz wird vorgegeben und kann nicht dem persönlichen Bedürfnis angepasst werden. Er errechnet sich aus der Freizügigkeitsleistung, dem Alter und dem bis zum AHV-Alter hochgerechneten technischen Zinssatz.
Die berufliche Vorsorge ist für Unternehmen obligatorisch. Wer sich jedoch keiner Vorsorgeeinrichtung anschliessen kann, findet "Unterschlupf" bei der Auffangeinrichtung BVG. Dies gilt etwa für Selbständigerwerbende oder für Arbeitnehmer, die bei mehreren Arbeitgebern beschäftigt sind, aber bei keinem die gesetzliche Eintrittsschwelle von derzeit 19890 Franken verdienen. Die Auffangeinrichtung steht auch Menschen offen, die den Job verlieren und den Versicherungsschutz gegen Tod und Invalidität aufrechterhalten möchten.
Vorteile: 1. Keiner. Die Auffangeinrichtung ist nur dann zu empfehlen, wenn sich keine Alternativen anbieten. 2. Wer vor kurz vor der Pensionierung entlassen und damit den Anspruch auf eine Rente verliert, kann dank der Auffangeinrichtung zumindest für den obligatorischen Teil eine Rente beanspruchen. Allerdings muss man dafür bis zur Pensionierung sowohl die Arbeitnehmer- wie auch die Arbeitgeberbeiträge bezahlen.
Nachteile: 1. Die Auffangeinrichtung ist teuer. Sie hat ein ungünstiges Preis-Leistungsverhältnis. 2. Sie versichert nur das obligatorische Minimum. 3. Das Angebot der Auffangeinrichtung ist wenig bekannt. Bei Anfragen wird man nicht auf eine verlässliche Beratung zählen dürfen.
Das Konto 3a gehört zwar nicht zur zweiten Säule der beruflichen Vorsorge, sondern – wie der Name sagt – zur dritten Säule der privaten Vorsorge. Doch das Sparen 3a ist eng mit der beruflichen Vorsorge verbunden. Wer einer Pensionskasse angeschlossen ist, kann jährlich bis 6566 Franken in die Säule 3a einzahlen und bei den Steuern geltend machen. Dieser Wert gilt seit Anfang 2009. Für Selbständigerwerbende oder Angestellte ohne Pensionskasse liegt die obere Limite bei 20 Prozent des Erwerbseinkommens oder maximal 32832 Franken im Jahr.
Vorteile: 1. Die in die Säule 3a überwiesenen Beträge können vom steuerbaren Einkommen in Abzug gebracht werden. Die beim Kapitalbezug zu entrichtende Kapitalauszahlungssteuer fällt im Vergleich weniger stark ins Gewicht. 2. Die im Rahmen des Sparens 3a erwirtschafteten Zinserträge und Dividenden sind steuerfrei. 3. Vorsorgegelder 3a können in spezielle Anlagefonds investiert werden. 4. Vorsorgegelder 3a können für die Finanzierung von selbstbewohntem Eigentum verwendet oder verpfändet werden.
Nachteile: 1. Die Gelder sind bis fünf Jahre vor dem ordentlichen AHV-Alter gebunden und können nur in bestimmten Fällen vorzeitig bezogen werden. 2. Das Wertschriftensparen 3a ist an Restriktionen gebunden. Eine Restriktion besagt, dass der Aktienanteil 50 Prozent des Vermögens nicht übersteigen darf.
In der Schweiz haben wir keine freie Pensionskassenwahl. Zumindest nicht für Arbeitnehmer. Der Arbeitgeber kann sehr wohl wählen, ob er eine betriebseigene Pensionskasse errichten oder sich einer Sammeleinrichtung oder einer Lebensversicherungsgesellschaft anschliessen will. Was besser ist, muss von Fall zu Fall beurteilt werden. Generelle Aussagen lassen sich dazu nicht machen.
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