Abschlusskosten: Die Kosten für den Abschluss eines Versicherungsvertrages - namentlich die Verkaufsprovision. Sie sind in der Prämie enthalten und werden üblicherweise über die gesamte Laufzeit amortisiert.
Aufgeschobene Rentenversicherung: Die Zahlung der Rente erfolgt erst nach einer bestimmten Frist. In dieser Aufschubzeit werden die einbezahlten Prämien verzinst.
Deckungskapital: Der aktuelle Wert einer Sparversicherung. Er liegt über dem Rückkaufswert, weil beim Rückkauf die noch nicht amortisierten Abschlusskosten verrechnet werden.
Einmalprämienversicherung: Die Prämie wird auf einen Schlag überwiesen. Gegensatz zur Versicherung gegen periodische Prämien.
Erlebensfallkapital: Der Betrag, der bei Vertragsablauf ausbezahlt wird, sofern der Versicherungsnehmer nicht vorher verstorben ist.
Fondsgebundene Versicherung: Der Sparteil fliesst nicht in das Kapitalanlagen-Portefeuille des Versicherers, sondern direkt in einen bestimmten Anlagefonds.
Garantierter Zins: Entspricht dem für die gesamte Vertragsdauer garantierten Mindestzins, zu dem der Sparteil angelegt wird. Auch technischer Zinssatz genannt.
Gebundene Vorsorge 3a: Erwerbstätige haben die Möglichkeit, mit steuerlichen Erleichterungen Selbstvorsorge zu betreiben. Die zurückgelegten Mittel müssen ausschliesslich und unwiderruflich der Vorsorge dienen. Erwerbstätige, die einer Pensionskasse angehören, können derzeit jährlich bis 6566 Franken in die Säule 3a einzahlen und vom steuerbaren Einkommen abziehen. Erwerbstätige ohne Pensionskasse können 20 Prozent ihres AHV-pflichtigen Erwerbseinkommens, maximal jedoch 32'832 Franken geltend machen.
Gemischte Versicherung: Setzt sich aus einem Spar- und einem Risikoteil zusammen. Beim Tod wird die vereinbarte Todesfallsumme an die Begünstigten ausbezahlt. Nach Ablauf der Laufzeit wird die Erlebensfallleistung zuzüglich allfälliger Überschussanteile an den Versicherungsnehmer ausbezahlt. Auch Spar- oder Kapitalversicherung genannt.
Kapitalversicherung: Beim Tod wird die vereinbarte Todesfallsumme an die Begünstigten ausbezahlt. Nach Ablauf der Laufzeit wird die Erlebensfallleistung zuzüglich allfälliger Überschussanteile an den Versicherungsnehmer ausbezahlt. Auch Sparversicherung oder gemischte Versicherung genannt.
Nettosparprämie: Der Betrag, der in einer gemischten Versicherung angespart wird.
Prämienbefreiung: Ein freiwilliger Zusatz bei Sparversicherungen. Bei Erwerbsunfähigkeit übernimmt die Versicherungsgesellschaft die Prämienzahlung bis zum Vertragsende.
Prämienfreistellung: Wenn die Prämienzahlung eingestellt wird, ohne dass die Police zurückgekauft wird. In diesem Fall wird der Rückkaufswert zum technischen Zins verzinst.
Rentenversicherung: Mit dem Kauf einer Rentenversicherung kann eine lebenslängliche Altersrente finanziert werden. Kann auf ein oder zwei Leben abgeschlossen werden.
Risikoteil: Sowohl Renten- wie auch Kapitalversicherungen setzen sich aus einem Risiko-, einem Spar- und einem Kostenteil zusammen. Bei der Kapitalversicherung ist der Risikoteil jener Teil, der für die Deckung der Kosten eines vorzeitigen Ablebens der versicherten Person bestimmt ist. Bei der Rentenversicherung ist der Risikoteil jener Teil, der für den Fall zurückbehalten wird, bei dem die Rentenbezüger überdurchschnittlich lange am Leben bleiben.
Rückgewähr: Beim Tod wird das Rückgewährskapital an die begünstigte Person ausbezahlt. Es setzt sich aus den Einzahlungen des Versicherungsnehmers, abzüglich bereits geleisteter Renten und abzüglich des Kostenteils zusammen. Rentenversicherungen können auch ohne Rückgewähr abgeschlossen werden, was höhere Renten zur Folge hat.
Rückkaufswert: Der Betrag, den man nach einer Kündigung der Sparversicherung ausbezahlt erhält.
Säule 3a: siehe gebundene Vorsorge 3a
Säule 3b: auch freie Vorsorge genannt. Sie gehört zur Selbstvorsorge im Dreisäulenkonzept. Zur freien Vorsorge gehören Lebensversicherungen, Banksparen, Kapitalanlagen sowie der Erwerb von Wohneigentum.
Sofort beginnnende Rentenversicherung: Die Rentenzahlung erfolgt gleich nach Bezahlung der Prämie Im Gegensatz zur aufgeschobenen Variante.
Sparteil: Renten- wie auch Kapitalversicherungen setzen sich aus einem Risiko-, einem Spar- und einem Kostenteil zusammen. Der Sparteil bezeichnet jenen Teil, der für die Deckung der Leistungen im Erlebensfall der versicherten Person bestimmt ist. Bei der Kapitalversicherung ist dies das Erlebensfallkapital; bei der Rentenversicherung ist dies die lebenslängliche Rentenzahlung.
Sparversicherung: Beim Tod wird die vereinbarte Todesfallsumme an die Begünstigten ausbezahlt. Nach Ablauf der Laufzeit wird die Erlebensfallleistung zuzüglich allfälliger Überschussanteile an den Versicherungsnehmer ausbezahlt. Auch Kapitalversicherung oder gemischte Versicherung genannt.
Stempelsteuer: Kapital- und Rentenversicherungen mit Rückgewähr, die mittels einer Einmaleinlage finanziert werden, unterliegen seit dem 1. April 1998 einer Stempelsteuer von 2,5 Prozent.
Technischer Zins: Entspricht dem für die gesamte Vertragsdauer garantierten Mindestzins, zu dem die Nettosparprämie angelegt wird. Auch garantierter Zinssatz genannt.
Überschussanteile: Werden in der Offerte angegeben, sind aber nicht garantiert. Sie hängen vom Ergebnis der Finanzmärkte und dem Risiko- und Kostenverlauf ab.
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