Die Sparversicherung gegen periodische Prämien ist ein Verkaufschlager: langfristige Vertragsdauer, undurchsichtige Kosten und auch sonst mangelnde Transparenz. Etwas Besseres kann einem Versicherungsverkäufer nicht passieren. Für den Konsumenten gibt es bessere Lösungen.
Die Sparversicherung gegen periodische Prämien gibt es in zwei Varianten: klassisch und fondsgebunden.
Sparversicherungen sind gut fürs Geschäft, fürs Versicherungsgeschäft. Gemischte Versicherungen versichern sowohl die Todesfallsumme wie auch ein Erlebenfallkapital. Die Prämie setzt sich somit aus einem Spar-, einem Risiko- und einem Kostenteil zusammen. Nun wäre es natürlich interessant zu wissen, wie hoch die einzelnen Teile ausfallen. Besonders aufschlussreich zu erfahren wäre die Höhe des Sparteils, die sogenannte Netto-Sparprämie. Doch bei entsprechenden Anfragen hüllen sich die Versicherer in den Mantel des Schweigens. Etwa nach dem Motto: Im Dunkeln lässt sich gut munkeln. Ach ja, da sind ja auch noch die Überschüsse: Je nach dem, wie erfolgreich die Versicherung ihre Gelder anlegt, werden dem Versicherten Überschüsse gutgeschrieben. Diese sind jedoch nicht garantiert, werden aber in der Offerte angegeben, was häufig zu falschen Hoffnungen Anlass gibt. Denn in Wahrheit fallen die Überschüsse meistens tiefer aus als versprochen.
Vorteil: Der Versicherungsnehmer wird gewissermassen zum Sparen gezwungen. Gewisse Leute brauchen das. Nachteil: Starre, langfristige Lösung, die auf veränderte Lebensumstände keine Rücksicht nimmt. Undurchsichtige Zuteilung der Überschussgutschriften.
Die fondsgebundene Lebensversicherung hat gegenüber der klassischen Variante einen Vorteil: die Sparprämie fliesst in einen bestimmten Anlagefonds und nicht ins Kapitalanlage-Portefeuilles des Versicherers. Denn die Versicherer haben einen derart tiefen Aktienanteil, dass sie kaum anständige Renditen zu erzielen vermögen. Leider sind aber die Fonds, die den Versicherungspolicen zugrunde liegen, meistens auch nicht das Gelbe vom Ei. Und auch bei der fondsgebundenen Versicherung lässt die Kostentransparenz zu wünschen übrig. Hinzu kommt, dass bei Fondspolicen das Erlebensfallkapital nicht garantiert ist - dies im Unterschied zur klassischen Variante. Das Risiko liegt also beim Versicherten. Nicht unbedingt Sinn und Zweck einer Versicherung. Vorteil: Keine undurchsichtige Überschusszuteilung wie bei der klassischen Variante. Nachteil: Das Elebensfallkapital ist nicht garantiert. Überdies die gleichen Nachteile wie bei der klassischen Variante. Stimmt: In jüngster Zeit sind vermehrt auch fondsgebundene Lebensversicherungen mit einem garantierten Erlebensfallkapital auf den Markt gekommen. Doch die Garantie ist derart bescheiden, dass selbst das Sparbuch höhere Renditen abwirft.
Statt der Versicherungsgesellschaft jedes Jahr die Prämie zu überweisen, kann man die gesamte Prämie auch auf einen Schlag bezahlen: eben mit einer Einmalprämie. Doch solche Policen haben mit dem herkömmlichen Versicherungsgedanken nichts mehr zu tun: Einmalprämienversicherungen sind steuerbegünstigte Sparvehikel. Man könnte sie auch als eine "Subventionierung der Versicherungswirtschaft" bezeichnen. Auch die Einmalprämienversicherung versichert eine Todesfallsumme sowie ein Erlebensfallkapital - genau gleich wie die Sparversicherung gegen periodische Prämien. Doch die versicherte Todesfallsumme liegt nur unwesentlich über der Einmalprämie. Das zeigt, wie der Versicherungsgedanke ad absurdum geführt wird. Niemand schliesst eine Einmalprämienversicherung ab, um Angehörige gegen das Risiko Tod zu versichern. Dank der steuerlichen Vorteile eignen sich Einmalprämienversicherungen als Obligationenersatz in einem breit diversifizierten Portefeuilles. Die Einmalprämienversicherung gibt es in zwei Varianten: klassisch und fondsgebunden.
Es gibt nur einen einzigen Grund, weshalb Einmalprämienversicherungen abgeschlossen werden: die steuerliche Begünstigung. Ohne diese "Subventionierung" würden Einmalprämienversicherungen vom Markt verschwinden. Zins und Zinseszins sind steuerfrei, sofern die Laufzeit mindestens fünf Jahre gedauert hat, das Kapital nicht vor Alter 60 bezogen und der Vertrag nicht nach Alter 66 abgeschlossen wird. Dank dieser steuerlichen Privilegierung werden Einmalprämienversicherungen häufig anstelle von Obligationen gekauft. Im Unterschied zu Obligationen kauft man aber mit der Einmalprämienversicherung die Katze im Sack. Man weiss nämlich nicht im Voraus, wie hoch bei Vertragsende die Kapitalleistung ausfallen wird. Da das garantierte Erlebensfallkapital trotz der steuerlichen Begünstigung sehr bescheiden ausfällt, ist man auf Überschussgutschriften angewiesen, um besser abzuschneiden als mit Obligationen. Leider werden die Überschüsse bei Vertragsabschluss nur in Aussicht gestellt; von einer Garantie keine Spur. Unnötig zu präzisieren, dass die Überschüsse häufig tiefer ausfallen als versprochen. Vorteil: Sichere Anlage. Nachteil: Undurchsichtige Zuteilung der Überschüsse.
Wer der Anlagepolitik der Versicherungsgesellschaft nicht traut, schliesst eine fondsgebundene Einmalprämienversicherung ab. Hier fliesst die Nettosparprämie - Bruttoprämie minus Risikoteil und Abschlusskosten - nicht in den Topf der Versicherung, sondern in einen zu wählenden Anlagefonds. Allerdings würde kein Mensch eine solche Police abschliessen, wäre sie nicht mit steuerlichen Vorteilen gesegnet: Die Zinserträge und Dividenden sind nämlich von der Einkommenssteuer befreit. So kann das Kapital bei Vertragsende steuerfrei bezogen werden, sofern die Vertragsdauer mindestens zehn Jahre gedauert hat, das Geld nicht vor Alter 60 bezogen und die Versicherung nicht nach Alter 66 abgeschlossen wurde. Vorteil: Keine undurchsichtige Überschusszuteilung. Nachteil: Das Risiko liegt allein beim Versicherten, denn die Höhe des Erlebensfallkapitals ist nicht garantiert.
Reine Risikoversicherungen sind nicht so bekannt wie die Sparversicherungen. Sie sind eben für die Versicherer und deren Verkäufer auch weniger interessant. Die Prämien sind tiefer - so auch die Provisionen. Bei der reinen Risikoversicherung wird der Versicherer nur dann zur Kasse gebeten, wenn das versicherte Ereignis – eben der Tod – eintritt. Es gibt kein Erlebensfallkapital. Man versichert lediglich eine Todesfallsumme. Vorteil: Im Vergleich zu den gemischten Versicherungen sind die reinen Risikoversicherungen transparenter und flexibler. Man kann sie jederzeit kündigen, ohne einen hohen Rückkaufsverlust in Kauf nehmen zu müssen. Nachteil: Relativ teuer im Vergleich zur Versicherung mit abnehmender Todesfallsumme.
Die reine Todesfallrisikoversicherung enthält normalerweise eine konstante Versicherungssumme. Häufig ist es sinnvoller, eine abnehmende Summe zu versichern. Man vereinbart zum Beispiel ein anfängliches Todesfallkapital von 200'000 Franken über eine Laufzeit von 20 Jahren. Die versicherte Todesfallsumme nimmt linear ab. Stirbt der Versicherungsnehmer nach fünf Jahren, erhalten die Hinterbliebenen 150'000 Franken ausbezahlt. Je älter die Kinder, desto eher werden sie auf eigenen Füssen stehen und desto weniger dringend ist daher die Todesfallversicherung. Und die Mutter hat mit zunehmendem Alter der Kinder eher die Möglichkeit, das Arbeitspensum zu erhöhen. Vorteil: Günstigere Prämien im Vergleich zur Variante mit einer konstanten Versicherungssumme. Nachteil: Wenig bekanntes Modell. Wird nicht von jedem Versicherer angeboten.
Bei der Todesfallrisikoversicherung mit konstanter oder abnehmender Versicherungssumme zahlt der Versicherte die Nettoprämie, die sich aus der Bruttoprämie minus Überschüsse ergibt. Hingegen bei der einjährigen Todesfallversicherung steigt die Prämie mit zunehmendem Alter gemäss der Sterbewahrscheinlichkeit an. Eignet sich für jüngere Familienväter, die den Versicherungsschutz nur vorübergehend brauchen. Für jüngere Jahrgänge sind die Prämien noch verkraftbar. Erst ab Alter 50 steigen Todesfallrisiko und Prämien deutlich an. Vorteil: Tiefe Prämien für jüngere Versicherte. Nachteil: Prämienhöhe steigt mit zunehmendem Alter markant an.
Invalidität ist ein Risiko, das man gerne verdrängt: Wer es nicht verdrängt, schliesst eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung ab. Dies freilich nur unter der Voraussetzung, dass man in der beruflichen Vorsorge ungenügend oder überhaupt nicht versichert ist. Die Rente der Erwerbsunfähigkeitsversicherung soll die staatliche IV-Rente ergänzen, welche normalerweise zum Leben kaum ausreicht. Achtung: Die Prämie wird im Unterschied zu früher nicht mehr über die gesamte Laufzeit garantiert. Der Versicherer hat somit das Recht, die Prämie während der Laufzeit anzuheben. Bei einigen Anbietern zahlen Raucher mehr als Nichtraucher. Und mehr und mehr wird die Prämie vom Beruf abhängig gemacht. Dann zahlen Holzfäller mehr als Ärzte.
Leibrenten sind wenig rentabel, dafür komfortabel. Man übergibt der Versicherung einen Haufen Geld und kriegt dafür zeitlebens eine Rente. Zugegeben: Mit einer klugen Anlagestrategie könnte man höhere Renditen erzielen. Doch im Alter zählt Sicherheit häufig mehr als Rendite. Bei der Rentenversicherung mit Rückgewähr wird beim Tod das noch nicht verbrauchte Kapital den Erben ausbezahlt. Bei der Variante ohne Rückgewähr bleibt das noch nicht verbrauchte Kapital in der Gesellschaft, dafür sind die Renten höher. Vorteil: Man weiss im voraus, mit welcher Rente man rechnen kann. Die Rente muss nur zu 40 Prozent als Einkommen versteuert werden. Nachteil: Die Rente ist im Vergleich zur einbezahlten Prämie relativ bescheiden.
Man zahlt der Versicherungsgesellschaft eine Prämie, damit sie ab einem in Zukunft liegenden Datum eine lebenslängliche Rente bezahlt. Praktischer gehts kaum, unrentabler auch nicht. In der Aufschubsphase bemüht sich die Versicherung, das Geld gewinnbringend anzulegen. Es gelingt ihr erfahrungsgemäss mehr schlecht als recht. Dem Versicherungsnehmer ist es egal: Er will eine garantierte Rente und sich nicht ums Geld kümmern müssen. Rentenversicherungen mit Rückgewähr können zurückgekauft werden. Dies ist aber mit erheblichen Verlusten verbunden. Ausserdem verdient auch der Fiskus mit. Deshalb sollten Rentenversicherungen nur dann abgeschlossen werden, wenn man mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon ausgehen darf, dass die Rente bis zum bitteren Ende bezogen wird. Vorteil: Man braucht sich um nichts zu kümmern. Nach der Aufschubphase erhält man regelmässig die garantierte Rente. Und die Rente muss nur zu 40 Prozent als Einkommen versteuert werden. Nachteil: Man bindet sich für die Zukunft, denn Rückkäufe während oder nach der Aufschubphase sind zu vermeiden.
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