Die Wandelanleihe oder Convertible ist eine Kombination einer Anleihe mit einer Aktie. Der Inhaber erhält einen festen Zins. Daneben hat er das Recht, die Anleihe während einer bestimmten Frist in eine Aktie umzuwandeln.
Wandelobligationen sind in der Finanzbranche nicht das grosse Thema. Dies ist erstaunlich. Denn diese Produkte bieten «den Fünfer und s’Weggli». Oder in der Fachsprache der Experten: Wandelanleihen haben ein vorteilhaftes Rendite-Risiko-Profil. In den USA haben Convertibles in den Jahren 1973 bis 1998 im Vergleich zu langfristigen Unternehmensanleihen einen um 2 Prozentpunkten höheren Ertrag erzielt, ohne ein zusätzliches Risiko eingegangen zu sein. Das vorteilhafte Rendite-Risiko-Profil erkennt man am Umstand, dass ein Kursanstieg des Basiswertes der Wandelobligation zu einem erheblichen Teil mitgemacht wird, umgekehrt aber der Wandler bei einem bösen Taucher der Aktie weniger stark in die Tiefe gerissen wird. Anders gesagt: Wandelobligationen partizipieren zu 60 Prozent an der Aufwärts-, aber nur zu 40 an der Abwärtsbewegung der Aktie.
Der grosse Vorteil ist das Sicherheitsnetz: Der Anleger weiss, im ungünstigsten Fall wird man sich mit einer schlecht verzinsten Obligation begnügen müssen. Sollte nämlich die dem Wandler zugrunde liegende Aktie über Gebühr sinken, so wird man aufs Wandelrecht verzichten und die Obligation auslaufen lassen. Zugegeben: Gegen eine Firmenpleite hält auch das genannte Sicherheitsnetz nicht stand. Aber auch Unternehmensobligationen sind gegen Firmenzusammenbrüche nicht gefeit. Trotz der bestechenden Vorteilen fristen Wandelobligationen in der Schweiz ein Schattendasein. Experten begründen das mit dem Argument, Convertibles seien komplizierte und in mancher Hinsicht wenig transparente Konstrukte. Fragt sich nur, ob die ins Kraut schiessenen strukturierten Produkte nicht einiges komplizierter und noch weniger transparent sind. Das wichtigste Kriterium bei der Beurteilung einer Wandelobligation ist die Bonität des Schuldners. Denn die Emittenten von Wandelobligationen haben im Schnitt eine schlechtere Bonität als die Herausgeber von gewöhnlichen Unternehmensanleihen. So sagte einst Professor Heinz Zimmermann von der Uni Basel: «Convertibles ermöglichen oder vereinfachen den Zugriff auf Kapitalmärkte für Schuldner mit unsicherer Bonität und Wachstumspotenzial, namentlich in Zeiten geringer Risikopräferenz am Kapitalmarkt.» Weiter empfiehlt sich, beim Kauf eines Wandlers die Bestimmungen einer vorzeitigen Rückzahlung genau zu studieren. Der Emittent behält sich nämlich die Möglichkeit einer vorzeitigen Rückzahlung der Anleihe vor. Weil dadurch die Wahlfreiheit des Anlegers eingeschränkt wird, werden etwa «Schutzperioden» definiert. Während dieser Zeit hat der Anleger Gewähr, dass keine Rückzahlung erfolgen darf. Oft wird zwischen harter und weicher Schutzperiode unterschieden. Im ersten Fall sind Rückzahlungen ausgeschlossen, im zweiten Fall sind sie an konkrete Bestimmungen geknüpft. Nun ist die Bewertung einer Wandelobligation alles andere als ein Kinderspiel. Streng genommen müsste man all die bekannten Bewertungsinstrumente Obligationen, Optionen und Aktien benutzen. Auf den Kurslisten sind lediglich die bezahlten Kurse für Wandelanleihen aufgeführt. Doch mit dieser Angabe allein kann selbst der Profi nichts anfangen. Aussagekräftiger ist dagegen die Wandelprämie, welche bei der Bank nachgefragt werden muss. Diese Prämie ist der Aufpreis, der für den genannten Sicherheitsschutz bezahlt werden muss. Folgende Faustregel hat sich im Markt etabliert: Bei einem Wandler mit einem Coupon von 2 Prozent und einer Laufzeit von fünf Jahren dürfte die Prämie bei 20 Prozent liegen. Verfügt die Aktie über sehr viel Kursphantasie, darf die Prämie auch 30 Prozent ausmachen. Bei einer Aktie einer stagnierende Branche sollte sie dagegen nur etwa 10 Prozent betragen. Steigt der zu 100 Franken herausgegebene Convertible auf 130, ist es Zeit zu verkaufen. Statt zu verkaufen, könnte man den Convertible in die entsprechende Aktie umtauschen. Damit verliert man jedoch das Sicherheitsnetz. Man wird ein gewöhnlicher Aktionär. Anders gesagt: Man verliert entweder den Fünfer oder das Weggli.
Die Wandelanleihe oder Convertible ist eine Kombination einer Anleihe mit einer Call-Option. Letztere gibt einem das Recht, einen Basiswert, also eine Aktie, zu einem bestimmten Preis und zu einem bestimmten Zeitpunkt zu erwerben. Wandelpreis: Zu diesem Preis kann die Wandelobligation in ein entsprechendes Beteiligungspapier gewandelt werden. Auch Ausübungspreis genannt. Die Wandelprämie ist der Aufpreis, den der Anleger bezahlen muss, wenn er die Aktie über die Wandelanleihe und nicht direkt am Aktienmarkt erwirbt. Wandelparität: Wenn der Preis des Wandlers mit dem Preis der Aktie übereinstimmt (Bruttoparität). Nettoparität: Bruttoparität bereinigt um Kommissionen, Gebühren und entgangenen Marchzins. Der Bondfloor ist die untere Grenze, auf die der Wert der Wandelanleihe sinken kann. Diese Grenze wird dann erreicht, wenn der Aktienkurs derart stark sinkt, dass das Wandelrecht praktisch keinen Wert mehr aufweist.
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